Mein Vermieter bemängelt nach Wohnungsübergabe, dass die Wände nicht gleichmäßig weiß gestrichen sind und reduziert die Kaution um 50 %. Geht das?

3 Antworten

Mein Vermieter bemängelt nach Wohnungsübergabe, dass die Wände nicht gleichmäßig weiß gestrichen sind und reduziert die Kaution um 50 %. Geht das?

Das ist so nicht zulässig.

Zunächst ein Mal muss Sie dem Mieter den Mangel melden und unter Fristsetzung die Gelegenheit geben, den Mangel zu beheben oder beheben zu lassen.

Erst nach fruchtlosem Ablauf der Frist, darf der Vermieter den Mangel beheben oder beheben lassen und die Kaution dafür zu verwenden um die Kosten wieder zu bekommen.

Pauschal 50% einbehalten könnte auch zu viel sein.

Hat die Vermieterin Dir keine Gelegenheit zur Mängelbeseitigung eingeräumt, dann geht die Renovierung auf ihre Kosten!

Außerdem bemängelt mein Vermieter, dass in der Küche (welche ca. 20-25 Jahre alt ist) ein Schubladenscharnier hinüber sei. Hier veranschlagt er 200 Euro Reparaturkosten.

Das fällt bei einem so langen Zeitraum unter normaler Abnutzung und einfach eine Summe veranschlagen das geht schon mal gar nicht.

Der Vermieter hat ein volles Zurückbehaltungsrecht bis zu 6 Monaten für etwaige Ansprüche aus dem Mietverhältnis. 

Danach darf er nur nochdas 3-5 fache einer Nebenkostenvorauszahlung für die zu erwartende Nebenkostenabrechnung einbehalten.

MfG

johnnymcmuff

chivreg 
Fragesteller
 15.08.2015, 21:52

Hi,

also er meinte, da ich ja wohl keine Lust mehr habe, nochmal zu streichen, muss er da wohl einen Maler kommen lassen. So ganz unrecht hat er natürlich nicht, meine Motivation, meine alte Wohnung zu streichen, ist natürlich nicht sonderlich hoch.

Meine Kaution beträgt, nach Verrechnung der zu erwartenden Nebenkostennachzahlung, noch ca. 820 Euro. Mein Vermieter hat mir angeboten, mir 400 Euro zurück zu erstatten. 

Sind da 420 Euro einzubehalten nicht etwas viel? Ich mein, zwei Eimer Farbe und 5 Rollen kosten vielleicht 75 Euro.

johnnymcmuff  15.08.2015, 21:57
@chivreg

also er meinte, da ich ja wohl keine Lust mehr habe, nochmal zu streichen, muss er da wohl einen Maler kommen lassen. So ganz unrecht hat er natürlich nicht, meine Motivation, meine alte Wohnung zu streichen, ist natürlich nicht sonderlich hoch.

Die Frage ist, hat er Dir nachweisbar eine Mängelanzeige mit Fristsetzung gegeben.

Meine Kaution beträgt, nach Verrechnung der zu erwartenden Nebenkostennachzahlung, noch ca. 820 Euro. Mein Vermieter hat mir angeboten, mir 400 Euro zurück zu erstatten. 

Na wenn Du keinen Bock hast zu streichen dann lasse Dich doch auf den Vorschlag ein.

chivreg 
Fragesteller
 15.08.2015, 22:02
@johnnymcmuff

Zur ersten Anmerkung von dir: nein, hat er nicht

Zum zweiten: Ehrlich gesagt habe ich mit mehr gerechnet. Die Frage ist, ob die Höhe der von ihm einbehaltenen Kaution so gerechtfertigt ist.

johnnymcmuff  16.08.2015, 12:46
@chivreg

Sind da 420 Euro einzubehalten nicht etwas viel? Ich mein, zwei Eimer Farbe und 5 Rollen kosten vielleicht 75 Euro.

 Die Vorbereitung, die Arbeitsstunden, Fahrtkosten und Mwst. kommen da auch noch und das ist nicht wenig.

Entscheide Du was Dir lieber ist, selber machen und weiteren Streit riskieren oder auf den Vorschlag eingehen.

Das Schubladenscharnier kann er nicht fordern,das ist normaler Verschleiss für den der Vermieter aufkommen muss.Was die Wände betrifft müssen die fachgerecht gestrichen sein,wenn der vorher farbige Rand sich nur durch einen Übergang abzeichenet,aber nicht dadurch das es zu Farbungleichmässigkeiten kommt dann ist auch das fachgerecht und kann nicht beanstandet werden wenn "weiss gestrichen" im Mietvertrag gefordert wird.Des weiteren muss Dir der Vermieter die Möglichkeit geben selber nachzubessern.Was wurde denn im Übergabeprotokoll vermerkt?

chivreg 
Fragesteller
 15.08.2015, 21:56

Naja, man sieht halt schon, dass bei der Ecke mehr gestrichen wurde, als auf der großflächigen Wand. Die Frage ist nur, ob die Höhe der einbehaltenen Kaution gerechtfertig ist.

andie61  15.08.2015, 22:10
@chivreg

Das zeichnet sich ab,das ist klar,die Frage ist ob der Vermieter da überhaupt mehr verlangen darf,es ist immer schwierig das zu beurteilen ohne es gesehen zu haben.Wenn das ein Maler macht dann wird das teuer,da muss dann die Tapete runter und neu tapeziert werden,das Material macht da nicht den Preis,sondern die Arbeitsstunden des Malers,und das kann sogar eher noch teurer werden wenn alle Tapeten runter müssen.Ist es nur eine Wand,oder betrifft das alle Wände ?

chivreg 
Fragesteller
 15.08.2015, 22:19
@andie61

Zunächst, die Wand ist nicht tapeziert, das ist praktisch der reine Putz, über den gestrichen wurde. Es betrifft zwei von 4 Wänden im Wohnzimmer.

andie61  15.08.2015, 22:30
@chivreg

Dann müsste es abgeschliffen werden,das ist vom Arbeitsaufwand auch nicht wenig.Ein gelernter Maler kostet die Stunde 50 Euro,dann das Material dazu,da kannst Du dir selber ausrechnen was das kosten könnte,ist eine Hilfskraft dabei kommen noch einmal 25-30 Euro pro Stunde dazu,nur da werden sie schneller fertig.

Dazu muss ich noch sagen: ich hatte in den Ecken der Wände farbig gestrichen und musste deshalb an den Ecken mehrfach überstreichen, somit sieht man natürlich einen Übergang. Die Wände an sich sind nicht dreckig.

Ich habe 4 Jahre in der Wohnung gelegt. In meinem Mietvertrag ist der Passus "weiß gestrichen zu übergeben". 

Er sagte außerdem, dass er aufgrund der weißen Wandfarbe einen Maler kommen lassen müsse und das dieser vermutlich 800 Euro kosten würde. 

Außerdem bemängelt mein Vermieter, dass in der Küche (welche ca. 20-25 Jahre alt ist) ein Schubladenscharnier hinüber sei. Hier veranschlagt er 200 Euro Reparaturkosten.

angy2001  15.08.2015, 21:37

Nein, das kann er so nicht machen. Erstens muss der Mangel bei der Überagbe in einem Protokoll vermerkt werden (das dann beide Parteien unterzeichnen) und zweitens hätte er dir Gelegenheit geben müssen, den Mangel selbst zu beheben (wenn es denn einer war).

chivreg 
Fragesteller
 15.08.2015, 21:43
@angy2001

Ja, wir haben bei dieser Wohnungsübergabe ein Protokoll ausgefüllt und auch beide unterzeichnet. Die Frage ist nur, ob er von mir erwarten kann, dass ich die Wände so weiß streiche, dass praktisch keinerlei Übergang zu erkennen ist. 

Nochmal: Die Wände wurden von mir vor dem Auszug weiß gestrichen, jedoch die Ecken mehrfach, weshalb an den Ecken ein Übergang zu erkennen ist.

Alle Löcher in den Wänden wurden zugespachtelt und überstrichen.

imager761  16.08.2015, 07:45
@chivreg

Die Frage ist nur, ob er von mir erwarten kann, dass ich die Wände so weiß streiche, dass praktisch keinerlei Übergang zu erkennen ist.

Ja, das kann er. "Fachgerecht" i. s. d. BGB-Grundsatzurteile meint, einen gleichmäßig deckenden Anstrich.

jedoch die Ecken mehrfach, weshalb an den Ecken ein Übergang zu erkennen ist.

Das ist nicht fachgerecht und darf nachgebessert verlangt werden. Entweder verschlichtet man die mit einem Pinsel in Ecken dicker aufgetragene Farbe sofort beidseits mit der Rolle oder man verwendet einen sog. Eckroller, um einen überall gleichmäßigen Farbauftrag hinzubekommen :-)

Wer die Pinselfarbe in den Ecken erst anstrockenne lässt und den Rest daneben rollt, bekommt eben derart häßliche breite Streifen in den Ecken, der als Mangel tatsächlich behoben verlangt werden darf :-O

So bitte NICHT, auch wenn es auf einer "Heimwerker-Seite" dargestellt ist: http://www.die-heimwerkerseite.de/wp-content/uploads/2013/06/streichen-simo8.jpg

G imager761

johnnymcmuff  15.08.2015, 21:49

Bitte achte in Zukunft darauf Reaktionen zu einer Antwort auch in Form von nachträglichen Ergänzungen Deiner Frage  als Kommentar zu senden. Nutze dazu das Feld " Mehr"  unter einer Antwort gehe dann auf Kommentieren. So ist sichergestellt, dass der Zusammenhang im Nachhinein nicht verloren geht, da die Antworten durch die Bewertungen ja ständig in Bewegung sind.

HerzlicheGrüße       

Johnnymcmuff