Darf der Vermieter die Kaution wegen Reinigung kürzen? (Untervermietung)?

3 Antworten

1) Reinigung: Bei der Wohnungsübergabe wurde nichts bemängelt

 

Dann kann der Vermieter hier auch nichts in Rechnung stellen. Er ist in der Nachweispflicht, dass Du das Zimmer unsauber abgegeben hast.

2) Übernachtung eines Freundes in meinem Zimmer. Im Mietvertrag steht nichts, dass für eine zusätzliche Person Geld verlangt wird.

 

Dann kann der Vermieter ebenso nichts in Rechnung stellen. Selbst wenn das im Mietvertrag vereinbart wäre, könnte der Vermieter  nichts in Rechnung stellen.

Der Mieter hat das Recht, Besuch zu empfangen.

Bis zur Jahresendabrechnung kann jeder Vermieter eine Kaution einbehalten....

Aber nicht vollständig.

Nur wenn Vorauszahlungen f. BK vereinbart sind. Hier ist eine Bruttowarmmiete vereinbart,. Da gibt es keine Abrechnung.

Laut dieser behält der Mieter 

Du meinst sicher den Vermieter?

Die beiden Punkte sind keine Gründe, einen Teil der Kaution einzukassieren. Allerdings darf ein angemessener Teil der Kaution bis zur Erstellung der Nebenkostenabrechnung zurück behalten werden.

Sorry, meine natürlich den Vermieter.Eine nebenkostenabrechnung ist nicht vorgesehen. Hatte einen festen Betrag pro Monat zu bezahlen, in diesem war alles enthalten.