Mein sohn fliegt mit schwägerin in den urlaub nach teneriffa was muss ich machen vollmacht was noch?

1 Antwort

Die Volmacht ist sehr wichtig, natürlich sollte sie von Dir, bzw. und deinem Mann (Kindsvater) sein und nicht vom Notar. Schreibe einfach, dass Du genehmigst, dass deine Schwägerin (name, adresse nennen) das Kind mit in den Urlaub nimmt und dass Du die Aussichtspflicht auf sie überträgst und dass sie berechtigt Medizinische Notfallentscheidungen zu treffen (schon eine Spritze ist rechtlich körperverletzung und muss daher von jemanden per Unterschrift erlaubt werden).

Am besten sollten alle Sorgeberechtigten unterschreiben, dazu Adresse und Telefonnummern zum Kontakt angeben.

Dann braucht das Kind natürlich seinen Kinderausweis, der gütlig ist und seine Krankenkarte, falls eine Auslandskrankenversicherung existiert, Nummer und Kontaktadressen auch mitgeben. Ich würde auch noch eine Kopie des eigenen Ausweises mitgeben.

Als ich mal in Urlaub flog, bekamen Grosseltern mächtig Ärger, weil sie keine Vollmacht der Eltern hatten und das Telefon war auch kaputt, um die Eltern telefonisch zu kontaktieren. Sie wollten sie mit dem Kind nicht losfliegen lassen.