Erbvollmacht ohne Notar gültig!

5 Antworten

Was möchtest Du nun wissen?

Ein Erbverzichtsvertrag muss notariell beurkundet werden, um wirksam zu sein. Ein nur schriftlich oder gar mündlich vereinbarter Erb- oder Pflichtteilsverzicht ist wegen Formmangels nichtig.

D. h., wenn Du damals auf den Erbteil verzichtet hättest, und dafür 7.000 € als Abfindung erhalten hast, wäre dieser Verzicht nichtig - die Folge wäre nämlich, bei einem formgerechten Erbverzicht, daß Du aus der Erbfolge ausscheiden würdest.

Sollte also, entweder überhaupt kein Erbverzicht erfolgt sein oder ein Erbverzicht ohne nortarielle Beurkundung, dann wäre der Betrag als Schenkung zu betrachten.

Somit bleibst Du Erbe - sollten die 7.000 € innerhalb der letzten 10 Jahre vor dem Ableben des Erblassers zugeflossen sein, dann wird das auf den Erbteil angerechnet.

Gilt diese Vollmacht als Erbrecht. Den Satz verstehe ich nicht. Du hast mit Sicherheit auch keine Vollmacht unterschrieben. Sondern eine Bestätigung, dass du die Summe erhalten hast und damit aus dem Kreis der Erbberechtigten im Todesfall raus bist.

Habe eine Vollmacht unterschrieben das ich es erhalten habe.

Wohl kaum. Eine Vollmacht heißt, das der Bevollmächtigte den Vollmachtgeber vertreten kann. Wenn der Bevollmächtigte stribt, ist die Vollmacht hinfällig. Umgedreht geht es natürlich, man kann jemanden über den Tod hinaus bevollmachtigen. Das ist durchaus auch sinnvoll, da es einen Erbschein ersparen kann.

Die Frage ist, was sie unterschrieben haben ? Nur eine Bestädigung des Erhalts ? Hinweis auf die Anrechung / Ausgleichspflicht bei späteren Erbe ?

Zunächstmal wäre hier die Frage, wer den alles Erben sind, sprich ob Sie noch Geschwister haben, Ihr Vater verheiratet war, Ihr Vater ein Testament geschrieben hat, usw.

Im dem Fall, das Sie Alleinerbe sind wäre das ja alles relativ egal.

Nein, definitiv nicht.

Wenn du und dein Vater wollten, dass du deinen Erbteil vorzeitig ausgezahlt bekommst, gäbe es folgende Möglichkeit: Dein Vater zahlt dir 7.000,00 EUR und dafür machst beim Notar einen Erbverzicht.

Alles andere ist formunwirksam.

ja die ist güldig da mann 10jahre vorher nachweisen muss auch schenkungen immobilien, wertsachen schmuck. das kannste auch nachlesen im netz google erben und vererben da erhältste jede antwort da gibt es auch anwälte die dir rede und antwort stehen wenn fragen offen sind auch ohne notar