mein Sohn (25) hat 2 x ein Studium abgebrochen und fängt jetzt mit einer Ausbildung an. Bin ich ( Mutter) weiter Unterhaltspflichtig - muss ich weiter Unter ?

4 Antworten

Soweit ich weiß ist man nur bis zum 25. Lebensjahr unterhaltszahlungspflichtig.

Das ist grenzwertig, ich würde eher zu nein tentieren. Es kommt aber auf den Einzelfall an, insbesondere nach wieviel Semestern und warum die jeweilen Studien abgebrochen wurde und was sonst so im Lebenslauf passiert ist.

In jeden Fall ist das Ausbildungsentgelt bedarfsmindernd anzusetzen. Mit 25 gibt es kein Kindergeld mehr, d.h. aber auch, das Unterhalt steuerlich geltend gemacht werden kann.

Zwar wird einem volljährigen Kind in der Regel ein (1) Abbruch/ Wechsel der Ausbildung/ Studium zugestanden, ohne dadurch den Unterhaltsanspruch an die Eltern (beide!) zu verlieren, aber nach dem zweiten Abbruch dürfte der Anspruch nun "verwirkt" sein.

Normalerweise nein:

einen Studiengangwechsel darf man sich leisten. Nach dem zweiten Abbruch des Studiums ist m.E. der Unterhaltsanspruch weggefallen. Ansonsten müssten die Eltern ja noch mit 50 eine Ausbildung finanzieren...