Mein Sohn (21) hat nach 2 Semester 6/2019 sein Studium abgebrochen und 9/2019 eine Berufsausbildung begonnen? Muss ich weiter Unterhalt zahlen?

5 Antworten

Hallo,

ja. Ein einmaliger Wechsel ist völlig okay und hat keine Folgen für den Unterhaltsanspruch.

Eine einmalige Verfehlung einer Ausbildungswahl müssen die Eltern hinnehmen, dadurch verliert das Kind nicht automatisch seinen Unterhaltsanspruch.

Es käme dann darauf an ob das Kind noch im Haushalt des anderen Elternteils lebt oder schon eine eigene Wohnung hat und was es in einer betrieblichen Ausbildung selber an Nettoeinkommen verdienen würde.

Hätte es z.B. schon eine eigene Wohnung, dann stünde ihm ein Bedarf von 735 € pro Monat zu, von seinem Netto könnte es dann in der Regel pauschal 100 € für notwendige Aufwendungen wegen der Ausbildung abziehen, dazu käme dann min.noch das volle Kindergeld von derzeit min.204 €.

Nur wenn es dann noch unter den 735 € liegen würde, wären beide Elternteile je nach bereinigtem Nettoeinkommen noch zum Unterhalt verpflichtet.

Würde ein Elternteil aber nicht leistungsfähig sein, weil es z.B. unter 1300 € bereinigtes Nettoeinkommen hätte, muss der andere leistungsfähige Elternteil nur soviel Unterhalt zahlen, wie es auch bei alleiniger Berechnung zahlen müsste, es muss also nicht für den nicht leistungsfähigen anderen Elternteil zahlen.

Eltern sind unterhaltspflichtig bis zum Ende einer ersten Ausbildung. Dabei ist es möglich, dass eine begonnene Ausbildung als Orientierungsphase abgebrochen wird. Eine Altersgrenze gibt es im Gegensatz zum Kindergeld nicht.

Das Kind muss allerdings nachweisen, dass es zielgerichtet studiert (Scheine, Zwischenprüfungen....).

Der Unterhalt reduziert sich allerdings, da dein Sohn ja wohl eine Ausbildungsvergütung erhält.

Es kommt jetzt natürlich darauf an was er selbst verdient und ob er bereits eine eigene Wohnung hat und ob er Berufsausbildungsbeihilfe beantragt hat oder für eine schulische Berufsausbildung BAföG... Ansonsten ist ein einmaliger Wechsel hinzunehmen, wenn das "Kind" sich bei der ersten Wahl vertan hat und ein Abbruch nach 2 Semestern ist noch im Rahmen.

Ja mußt du , der Vorteil ist das du weniger Unterhalt zahlst da das Ausbildungsentgeld anrechenbar ist ( Einkommen ) !