Muss ich dem Kindesvater mitteilen das sein Sohn eine Ausbildung macht?

10 Antworten

Da das minderjährige Kind dem Vater gegenüber einen Anspruch auf Kindesunterhalt hat, ist es im Gegenzug verpflichtet, ihm gegenüber Auskunft über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse, wozu auch Ausbildungsverhältnisse etc. zählen, zu erteilen. Dieses ergibt sich aus § 1605 BGB

Im Prinzip muss die Mutter dem Vater das mitteilen, auch wenn kein gemeinsames Sorgerecht besteht (bei dem der Vater den Ausbildungsvertrag ja mit unterzeichnen müsste).

Wird Unterhalt beansprucht, so sind sich der Anspruchsteller und der Unterhaltspflichtige gegenseitig auskunftspflichtig bezüglich ihrer Einkünfte bzw. "Bedürftigkeit"  (BGB §§1602, 1605). Würde der Anspruchsberechtigte falsche Angaben machen, könnte das dazu führen, dass sein Unterhaltsanspruch "verwirkt" (BGB § 1579).

Würdest du als gesetzliche Vertretung also verschweigen, dass der Sohn ein eigenes Einkommen erzielt - was seinen Unterhaltsanspruch an den Vater ja verringert - und der Vater dies mitbekommen, könnte dadurch der gesamte Unterhalt in Frage gestellt werden...

Da das Ausbildungsverhältnis für die Unterhaltspflicht relevant ist, wirst du das mitteilen müssen.

Ist der Sohn volljährig, muss er das selbst mit seinem Vater regeln. Das Sorgerecht ist dann erloschen, er ist erwachsen und selbst für sich verantwortlich. Aber er muss es regeln, weil das Ausbildungsgehalt sich auf den Unterhalt auswirkt. Ist er noch minderjährig, musst Du das regeln. Der Vater kann sonst von Dir oder Deinem Sohn unrechtmäßig empfangenen Unterhalt zurück fordern.

Du musst es ihm nur sagen insofern er noch unterhalt zahlt, denn das ist relevant für die neue Berechnung. Wenn er eh nicht zahlt brauch du auch nix sagen. Lg