mein Schwester hat das Erbe schon bekommen und meinen Bruder ausbezahlt.Steht mir nichts zu?

6 Antworten

Es steht dem Erblasser frei, ob Du das Erbe vorzeitig bekommst oder erst mit dessen Tod erbst. Allerdings besteht der Anspruch auf einen Pflichtteil - nach dem Tod des Erblassers.

schelm1  20.12.2013, 10:21

Dem Fragesteller steht sein gesetzlicher Erbteil zu, wenn der Erbfall eingetreten ist. Ein Pflichtteilsanspruch wäre nur dann gegeben, falls man ihn vom gesetzlichen Erbe ausgeschlossen hätte.

Ihr Schwester hat im Wege des vorweggenommenen Erbes oder schlicht als Schenkung eine Zuwendung seitens der künftigen Erblasser erhalten; gleiches gilt für den Bruder. Ihnen steht erst dann Ihr Erbanteil zu, wenn der Erbfall eingetreten ist. Können Sie ein Aushöhlen des Erbes innerhalb der letzten 10 Jahre vor dem Tod der Erblasser beweisen, haben Sie einen Erbergänzungsanspruch oder ggfs. auch einen Pflichtteilsergänzungsanspruch, falls man Sie vom gesetzlichen Erbe ausgeschlossen hätte.

Sagen Sie den künftigen Erblassern doch einfach, dass Sie auch gerne etwas vorab haben möchten!?!

Steht mir nicht auch etwas zu ?

Nö. Es ist auch kein "Erbe vorzeitig", sondern eine Schenkung. Und an die können deine Eltern schenken, wie sie wollen. Sie hätten das Geld auch an Fremde verschenken können.

Falls deine Eltern jetzt in der nächsten Zeit aber sterben, wird das allerdings auf Erbe angerechnet. Falls sie erst später als in 10 Jahren sterben, aber nicht mehr (falls kein Testament vorliegt wo irgendwas geregelt ist)

erikabeyer54 
Fragesteller
 16.01.2014, 08:53

ich war nun bei einem Anwalt und der sagte das mir doch etwas zusteht.Da meine Scwester das Erbe schon vorzeitig bekommen hat und meinen Bruder ausbezahlt hat fließt nach dem tot meiner Mutter das Geld in die Erbmasse mit ein.

Verstehe ich jetzt nicht. Wenn deine Schwester ihren Anteil ausbezahlt bekommen hat, wieso gibt sie dann Geld an deinen Bruder weiter? Vom Anteil eurer Schwester steht euch jedenfalls nichts zu. Und das ist jetzt eine Sonderregelung zwischen deiner Schwester und deinen Eltern. Geerbt wird erst nach deren Ableben, und da bekommt deine Schwester dann nichts mehr, oder nur noch anteilig mit dem schon ausbezahlten Geld verrechnet..

Sofern ein Testament angelegt wurde, und du benannt bist, bekommst du auch was. Einfach abwarten.