Mein Freund und ich wohnen in einer Wohnung, er ist nun arbeitslos und die Arge will nicht zahlen?

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""Und als Grund wird genannt, dass wir Geschlechtsverkehr haben und dies als eheähnliche Gemeinschaft gilt!!!" Schwachsinn. Das hat dein Freund sicher auch nicht als schriftlichen Ablehnungsgrund seines Antrags bekommen, oder ?

Dass man als unverheiratetes Paar zusammenlebt und Tisch und Bett teilt, macht einen noch lange nicht zur Verantwortungs- und Einstehens- Bedarfsgemeinschaft nach § 7 SGB II. Sofern Ihr (außer bei den Wohnungskosten und Grundnahrungsmitteln) getrennte Kasse macht und nicht finanziell füreinander sorgt und einsteht, seid Ihr keine Bedarfsgemeinschaft/ BG, und dein Vermögen und Einkommen darf weder erfragt noch (fiktiv) auf seinen ALG2-Bedarf angerechnet werden. Du musst ledigllich deine anteiligen (1/2) Unterkunftskosten übernehmen und hast ansonsten mit seinem ALG2- Bezug nichts zu tun.Ihr lebt als Paar zusammen, finanziell aber im Sinne einer Wohngemeinschaft.-

Frage ist nur: Hat dein Freund einen schriftlichen Antrag gestellt und eine schriftliche Ablehnung bekommen ? Falls ja: Als was hat dein Freund dich denn in seinem Antrag eingetragen - etwa als "weitere Person in der Bedarfgemeinschaft" ? (Das wäre dann die falsche Angabe gewesen, wenn Ihr getrennt wirtschaftet). Oder als "weitere Person in der Wohnung lebend" ? Anscheinend hast du deinem Freund bzw. der ARGE aber ja bereits Auskünfte zu deinem Einkommen bzw. Vermögen gegeben... ob auf mangelnde Info und auf Druck von der ARGE hin oder weil Ihr es nicht besser wusstet.

Sofern Ihr tatsächlich getrennt wirtschaftet, und falls dein Freund noch keinen nachweislichen schriftlichen Antrag auf ALG2 gestellt hat: Nachholen und dich darin unter "Sonstiges" als "eine weitere Person in der Wohnung, keine Einstehens- und keine Wirtschaftsgemeinschaft" eintragen.

Falls bereits ein Antrag gestellt und er deinetwegen schriftlich abgelehnt wurde, muss dein Freund nachweislich schriftlich Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid einlegen. Als Begründung, dass Ihr lediglich die Unterkunftkosten teilt und ansonsten getrennt wirtschaftet, dass keine Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft vorliegt und dass du ihn in keiner Weise finanziell unterstützt. Dazu von dir eine kurze schriftliche Erklärung beigefügt, dass du ihn wirtschaftlich/ finanziell nicht unterstützt, dass Ihr lediglich die Unterkunftskosten teilt, ansonsten getrennt wirtschaftet ; dass du (sofern das hier der Fall war) nur mangels korrekter Informationen seitens der ARGE überhaupt Auskünfte zu deinen Einkommen erteilt hast, obwohl du dazu als Nicht- BG-Mitglied mangels Rechtsgrundlage gar nicht verpflichtet warst, und dass du der Unterstellung einer finanziellen Einstehensgemeinschaft ausdrücklich widersprichst.

Sollte es dennoch Probleme oder Verzögerungen bei der ARGE geben , oder sollte dein Freund irrtümlich/ mangels Wissen einen Antrag für euch beide ausgefüllt und dich bereits als Mitglied seiner BG angegeben haben, obwohl Ihr keine BG seid, dann sollte er sich am besten gleich einen Beratungshilfeschein beim Amtsgericht besorgen und damit zum Sozialrechtsanwalt gehen. Das dürfte dann auf etwas mehr Papierkram und gf. auch auf Einschaltung des Sozialgerichts hinauslaufen.

Wow vielen Dank, du hast dich wirklich Mühe gegeben, meine Frage zu beantworten. Ich meine das mein Freund mich unter weitere Person in der Bedarfsgemeinschat eingetragen. Die Ablehnung kam, da mein Einkomme ausreicht für uns beide. Was für ein schwachsinn. Wir haben dagegen Einspruch eiingelegt mit Einschreiben Rückschein natürlich. Jetzt sind schon fast 3 Monate vergangen und wir haben nichts gehört. Wenn wir dort anrufen, heist es nur, das kann bis zu 12 Wochen dauern etc. kotzt mich langsam an!!

@user763

Auch wenn sie grundsätzlich 3 Monate Zeit haben, bis man eine Untätigkeitsklage einreichen kann, hebt das ja nicht ihre Leistungspflicht auf http://hartz.info/index.php?topic=10.0 . Wenn dein Freund jetzt schon so lange ohne Sicherung seines Lebensunterhalts dasteht, siehe oben... da kann man beim Sozialgericht auch eine Einstweilige Anordnung beantragen. 

so ist das..ihr beide bildet jetzt eine Bedarfsgemeinschaft und somit wird dein Verdienst eingerechnet... aber was ist mit ALG1?... und Wohngeld wäre auch eine Möglichkeit

Wenn das ganze nicht eindeutig als reine Wohngemeinschaft zu erkennen ist, dann ist das rechtmäßig. Ihr müsst alles total getrennt haben, jeder sein Zimmer, in der Küche getrennte Bereiche für die Lebensmittel usw..

bei eheähnlichen gemeinschaften ist das nunmal so. und als "wohngemeinschaft" müsste jeder von euch ein eigenes zimmer haben, was in einer 1-zimmerwohnung ja schlecht geht....

Was soll die Aufregung. Jahrelang wird darüber geredet und wenn man eben zusammen zieht, muß man auch damit rechnen.