Mein Chef möchte mich Kündigen, aber Probezeit ist Verlaufen
Hallo, mein Chef möchte mich Kündigen, obwohl ich die Probezeit bestanden habe.
Kündgigungsgrund ist, weil ich nicht gemacht habe was er gesagt hat. Das ist auch der einzigste Grund. Meine Frage wäre, gibt es keine Abmahnung? darf er mich einfach so Kündigen?
13 Antworten
Da die Probezeit um ist, muss er einen Grund angeben um dich zu Kündigen. Das ist vollkommen legitim. Wenn du nicht getan hast was der chef von dir möchte, dann kann man das als Arbeitsverweigerung ansehen und meines Wissens ist das sogar ein fristloser Kündigungsgrund. Rede mit deinem Chef nochmal darüber und versuche in Zukunft den Anweisungen deines Chefs folge zu leisten.
?? Und wie passt das damit zusammen, dass waehrend der Probezeit auch ohne Angabe von Gruenden gekuendigt werden darf?
Da gibt es lediglich einen zeitlichen Zusammenhang. Naemlich den, dass eine Probezeit ueblicherweise in die ersten 6 Monate eines Arbeitsverhaeltnisses faellt. Mit dem Kuendigungsschutz selbst bzw. dessen Nichttbestehens waehrend der ersten 6 Monate hat die Probezeit aber absolut gar nichts zu tun. Den gibt's in den ersten 6 Monaten grundsaetzlich nicht. Ob eine Probezeiot vereinbart wurde oder nicht bzw. ob eine solche bereits abgelaufen ist oder nicht, spielt fuer den Kuendigungsschutz nicht die geringste Rolle.
der kündigungsschutz beginnt nach dem kündigungsschutzgesetz nach sechs monaten ( § 1 KSchG) sofern die anderen bedingungen wie z.B. die betriebsgröße erfüllt sind. probezeit ist in § 622 BGB Abs. 3 geregelt und betrifft nur die kündigungsfrist. das ist ein weitverbreiteter irrtum, dass die probezeit auswirkungen auf den kündigungsschutz oder die gründe für eine kündigung hat.
bei auszubildenden gelten allerdings die bestimmungen des berufbildungsgesetzes. dort ist im § 22 tatsächlich die porbezeit mit dem kündigungsschutz verbunden.
Nur Arbeitsverweigerung! Das kann schon ein Kündigungsgrund sein! Es kommt auf die näheren Umstände an und welche Arbeit sie/er verweigert hat und welchen Vertrag es gab!
Das ist eine erstaunliche Sache: Du machst nicht was der Chef sagt und findest dann, das sei der einzige Grund? Mal angenommen die Anweisung die der Chef gegeben hat war arbeitsbezogen und hatte keinen anderen Grund, dann musst Du natürlich tun was er sagt.
Je nachdem wie schwerwiegend Deine Weigerung war darf er auch direkt kündigen. Warum willst Du da bleiben wenn Du nicht tun willst was der Chef sagt?
Es geht ums geschirr spüllen !! und ich hatte es durch den ganzen sachen die ich gemacht hab vergessen.. kann vorkommen aber jetzt hat er ja einen grund !! sagt er
der mag mich nicht das ist sein problem
mein Chef möchte mich Kündigen, obwohl ich die Probezeit bestanden habe.
Kündigungsschutz eines Arbeitsverhältnisses besteht gem. KSchG erst nach 6 Monaten und hat mit einer vereinbarten Probezeit nichts zu tun :-O
Kündgigungsgrund ist, weil ich nicht gemacht habe was er gesagt hat
Arbeitsverweigerung berechtigt grds. auch ohne Abmahnung zur fristlosen Kündigung :-(
Ohne Darlegung des Sachverhaltes, etwaiger formaler Mängel (Betriebsratanhörung, Größe des Betriebes, Art des Arbeitsverhältnisses u. v. m.) kann zu der Wirksamkeit der ausgesprochenen Kündigung allerdings keine zielführende Antwort, gar ein Rat, erteilt werden :-(
G imager761
Arbeitsverweigerung ist ein guter Grund für eine fristgerechte Kündigung.
falsch! das gilt nur in der ausbildung oder wenn die probezeit mind. 6 monate betragen hat. die probezeit verkürzt nur die kündigungsfrist, hat aber nichts mit dem kündigungsschutz zu tun. dieser wird erst nach 6 monaten erworben. bei azubis ist es etwas anders.