mein bruder hatt das grab unseres vaters ohne mein wissen wegmachen lassen , ist das zulässig.,

8 Antworten

Das kommt darauf an wer die Kosten hatte, wie alt DU bist( wenn du noch minderjährig bist, sonst nicht).

Auf jeden Fall ist es kein feiner Zug ein Grab einebnen zu lassen ohne mit den nächsten Angehörigen darüber zu reden.

Was verstehst Du unter "wegmachen lassen"? war die Zeit der "Pacht" abgelaufen und ist nicht verlänger worden?

Es wäre schon nett, wenn man seine Geschwiester darüber informieren würde. Doch er scheint ja die Verantwortung für die Grabstätte gehabt zu haben - oder? Das heißt, dass er sich auch darum kümmern musste und auch für die Pflege verantwortlich war. Hast du dich denn auch darum gekümmert und mit deinem Bruder Absprachen über die Pflege gehabt? Ansonsten kannst du jetzt wohl kaum meckern.

Naja, die Zeit wird abgelaufen sein. Habt ihr euch die Kosten für das Grab denn geteilt oder hat er die Angelegenheit mit dem Friedhofsamt damals alleine geklärt? Normalerweise sollte man das in einer Familie besprechen, auch wenn man sich vielleicht nicht sonderlich nahe steht.

Die Friedhofsverwaltung wird in diesem Fall deinen Bruder angeschrieben haben: Zahlen für die nächsten 20 Jahre oder einebnen...

Das müsst ihr untereinander klären. Hättest du das Grab weiter denn gezahlt?