Deckt d. Versicherung Schaden an d. Spülmaschine, wenn mein Sohn auf die geöffnete Tür gefallen ist?

5 Antworten

Sie haben zwar geschrieben das der Schaden an** Ihrer** Spühlmaschine entstanden ist, sollte es aber die Spühlmaschine z.B. von Ihrem Vermieter sein (Mietwohnung inkl. Kücke/Geräte), so ist dies ein Fall für Ihre Privat-Haftpflichtversicherung.

Natürlich ist dann noch zu klären, was für Vertragsbedingungen Sie in der Privat-Haftpflichtversicherung haben, wie genau es zu dem Schaden kam, wie alt Ihr Sohn ist und ob eine Verletzung der Aufsichtspflicht vorliegt.

Handelt es sich in der Tat um Ihre eigene Spühlmaschine, so ist solch ein Schadensfall an der Spühlmaschine nicht versicherbar!

nein natürlich nicht. Das zahlt keine Versicherung. Deine Krankenversicherung übernimmt aber die Schäden an deinem Sohn. Nur wenn dein Sohn verzogen ist, hilft auch die KK nicht

Welche Versicherung wird das wohl einschließen? Da kann man ja alles behaupten!

Nein! Sowas zahlt gar keine Versicherung.

Sei doch lieber froh, dass Deinem Sohn nichts passiert ist. Das hoffe ich zumindest.

Nein, die Hausratversicherung zahlt auch nicht wenn der Sohn eine Tasse fallen lässt.

Über die Hausratversicherung sind grundsätzlich Schäden versichert, die durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion Einbruchdiebstahl, Beraubung, Vandalismus Leitungswasser Sturm/Hagel Überflutung durch Witterungsniederschläge Ausuferung durch stehende oder fließende Gewässer (Hochwasser) Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch Schneedruck und Lawinen Vulkanausbruch