Hausratversicherung auf welchen Namen laufen lassen?
Hallo,
wie sieht es bei diesem Fallbeispiel aus:
Ein Vater mietet für seinen Sohn eine Wohnung an. In dieser Wohnung haust allerdings hauptsächlich der Sohn (Zwecks z.B Studium / Ausbildung in einer anderen Stadt). Nun möchte der Sohn gerne eine Hausratversicherung abschließen.
Frage: Kann er das problemlos machen? Oder wäre der Abschluss dieser Versicherung auf seinen Namen dann "ungültig", weil die Wohnung auf den Namen des Vaters läuft?
Also muss der Vater die Versicherung abschließen oder kann die Versicherung auch der Sohn abschließen ?
Vielen Dank im Voraus!
LG
5 Antworten
Kann man sich komplett sparen, die Wahrscheinlichkeit eines Schadens ist sehr gering, zudem sind die meisten Studentenbuden nicht so teuer eingerichtet. Da zahlt man in 5 Jahren mehr an Beiträgen als die Einrichtung wert ist.
Das ist mir schon klar, deswegen komme ich zu obigem Urteil.
Es scheint dir nicht klar zu sein, denn es geht nicht nur um den Ersatz der Möbel ... und das bei 50-70 EUR pro Jahr.
Hallo, hier gibt es keine alleingültige Lösung.
Es wird unterstellt, dass der Sohn mind. 18 Jahre alt ist, denn nur dann kann er einen Versicherungsvertrag abschließen.
Wenn der Sohn also den Vertrag abschließt, dann ist er auch der Versicherungsnehmer (VN). Als VN hat er alle Rechte und Pflichten aus dem Vertrag. Zu den Pflichten gehört nun eben auch die Beitragszahlung. Er muss also den Vertrag bezahlen können, es sei denn, der Vater erlaubt die Abbuchung von seinem Konto. Der VN hat auf seinen Rechten eben auch die Gestaltungsmöglichkeiten des Vertrages und ist auch berechtigt, Erklärungen zum Vertrag abgeben zu dürfen bzw. auch in Empfang zu nehmen. Im Schadensfall kann er unterschreiben und er bekommt auch das Geld.
Die gleichen Rechte und Pflichten treffen den Vater, wenn dieser der alleinige VN ist.
Als dritte Lösungsmöglichkeit kme auch noch in Frage, dass beide, Vater und Sohn, als VN auftreten. Dann könnte der Sohn, weil vor Ort, im Schadensfall besser reagieren und ggf. unterschreiben. Was also die beste Lösung ist, kann hier niemand sagen, da es sehr stark auf den Einzelfall ankommt, auch wie das Verhältnis zwischen den beiden ist und welches Vertrauensverhältnis zwischen beiden besteht. Welche Erfahrungen hat der Sohn im Umngang mit Versicherungen ist auch von größerer Bedeutung.
Also, natürlich können Eltern für die Kinder abschließen, wenn es denn sonvoll ist (Behördentarif, Bahn, Post, Kirche etc.). Schäden müssen dann aber auch über diese abgewickelt werden. Für einen Studenten ist es daher meist sinnvoll, so etwas selbst abzuschließen. Da er sich in der Ausbildung befindet, zu gleichen Konditionen wie die Eltern.
Eine Versicherung sollte der Eigentümer des Hausrat abschliessen, denn voraussichtlich entsteht dem ein zu versichernder Schaden.
du brauchst keine hausrat. ist ja keine wertvolle wohnung. aber du brauchst eine privat-haftpflicht! ganz billig.
???? Lachnummer? Kinder in der Ausbildung sind doch über die Eltern versichert! Also bitte.
Du solltest dich erstmal erkundigen, was eine Hausratversicherung abdeckt und was sie kostet.