Mehrfamilienhaus Wasserkostenverteilung?
Hallo, ich wohne in einem Mehrfamilienhaus mit ca. 25 Einwohnern. Manche sind Eigentümer (so wie ich) und manche Mieter. In diesem Haus habe ich eine zwei Eigentumswohnungen. In einer wohne ich und in die andere Wohnung habe ich vermiete. Bevor ich die Wohnung vermietet habe hatte ich 2012 einen Wasserrohrbruch. Am Ende des Jahres musste ich die Wasserkosten auch bezahlen und sie sind halt natürlich höher wie sonst. Außerdem gab es noch 5 weitere Wasserrohrbrüche die aber nicht sehr drastisch waren. Nun haben sich ein paar Eigentümer zusammen getan und sagen das auch ihre Wasserkosten sehr hoch angestiegen sind im Jahre 2012.
Nun meine Frage: Werden die Wasserkosten irgendwie zusammen gerechnet und dann auf die einzelnen Bewohner aufgeteilt oder warum haben diese dann auch erhöhte Wasserkosten? Jeder Bewohner hat doch seine eigene Wasseruhr und jedes Jahr kommt einer und liest seinen Verbrauch ab den er zahlen muss oder nicht?
Vielen Dank fürs Lesen und fürs Antwooten!
3 Antworten
Zuerst einmal berechnen die Stadtwerke der gesamten Hausgemeinschaft wohl genau das Wasser, welches im Keller durch die Hauptuhr fließt. Die Einzeluhren in den Wohnungen dienen wohl mehr dazu, die zu zahlende Gesamtmenge mittels Dreisatz auf jede einzelne Wohnung zu verteilen. Bei einem Rohrbruch hinter der Hauptuhr aber vor einer Nebenuhr fällt die dabei verloren gegangene Menge natürlich bei der gesamten Hausgemeinschaft an, sie kann ja keiner einzelnen Wohneinheit zugeordnet werden. Springt bei Dir in der Wohnung jedoch der Schlauch von der Waschmaschine und ein Kubikmeter macht sich auf den Weg zum Nachbarn, wird dieser Kubikmeter auch von Deinem Zähler erfaßt.
Wie die Wasserkosten unter den Eigentümern aufgeteilt werden sollte in der Teilungserklärung stehen.
Jede Wohnung muss nach den öffentlich-rechtlichen Vorschriften eine eigene Wasseruhr haben.
Wenn die Mehrkosten einzelner durch einen Wasserrohrbruch an Gemeinschaftseigentum auf die Gemeinschaft umgelegt werden soll kann die Eigentümergemeinschaft dies beschließen.
Das ist richtig. Aber der Fragesteller wohnt in einem Haus mit 25 Menschen, also bestimmt viel mehr als 2 WE!!!
Du hattest so kommentiert, als ob es allgemeingültig wäre. Aber nebenbei - erkläre doch bitte, wie eine Einzelverbraucher einen Wassermehrverbrauch haben kann, wenn ein Rohrbruch zwischen Hauswasseruhr und Wohnungswasseruhr vorliegt.
Was gibt es da zu erklären? Wenn das ausgelaufene Wasser über die Wasseruhr läuft wird es gemessen! Wer diesen Verbrauch dann wie zahlt ist Vereinbarungssache zwischen dem Wohnungseigentümer und der Gemeinschaft!!
Im Zweifamilienhaus gilt die Ausnahme. ETW muss nicht mit dem Wasserversorger einen eigenen Vertrag und eigene WU haben.