Medizinische Studie bei Hartz 4

5 Antworten

ich denke, dass das als einkommen zählt. und auf den regelsatz verrechnet wird. wenn es rauskommt, könntest du ärger bekommen, selbst geldgeschenke von bsapw freunden/elternb zu weihnachten oder zum geburtstag müssten gemeldet werden und werden verrechnet... guck mal hier: http://www.agtuwas.de/ abgesehen davon würde ich an deiner stelle niemals an einer klinischen studie teilnehmen, die derart hoch entlohnt wird, das ist nie ohne risiken....

https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=74542&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=

Es ist komplizierter, als sich die ersten Antwortgeber das in Ihrer kleinen Gedankenwelt vorstellen können.

Das Sozialgericht Düsseldorf wertet das Engelt für die Teilnahme an einer Alpha-Studie (neue Arzneimittel, um Wirkung und v.a. Nebenwirkungen und Kontraindikationen zu prüfen) weitestgehend als Schmerzensgeld, weil in diesem konkreten Fall viele Blutabnahmen notwendig waren und Nebenwirkungen schon in der Probandeninfo angekündigt wurden: (Übelkeit, Übersäuerung des Magens, Benommenheit und Schnupfen. Aufgrund der Teilnahmebedingungen war den Probanden die Einnahme weiterer Arzneimittel - d.h. also auch entgegenwirkenden Mitteln wie Kopfschmerztabletten - untersagt. Bei einem der Testsubstanz vergleichbaren, bereits zugelassenem Arzneimittel wurden schwerwiegende Nebenwirkungen auf das Herz-Kreislauf-System beobachtet wie Hirnblutung, Herzinfarkt oder plötzlicher Herztod.)

In diesem konkreten Fall wurde diese "Einnahme" nicht mit den ALGII-Leistungen verrechnet.

Allexandra0809  25.02.2015, 16:24

Zum Glück lebst Du nicht in einer kleinen Gedankenwelt

Du musst das melden, sonst ist das Leistungsbetrug. Je nachdem wie viel ALG2 du bekommst wirst du wohl 2-3 Monate keine Leistungen erhalten, kann sein, dass ein Freibetrag abgezogen wird. Pass auf deine Krankenversicherung auf, wenn du keine Leistungen bekommst. Kannst auch anfragen, falls du keine weiteren Einkünfte hast, ob das Geld auf das gesamte Jahr angerechnet werden kann, dann hättest keinen Totalwegfall.

Natürlich musst du das melden. Vermutlich wirst dann mal kurz keine Kohle mehr kriegen :P

Dann brauchst Du ja für einige Zeit kein Hartz IV. Natürlich musst Du das angeben.

lastgasp  25.02.2015, 15:56

Quelle für den Unsinn, den Du hier geraten hast?