Jobcenter hat sich trotz richtiger Angaben verrechnet, dürfen sie das Geld zurückfordern?

13 Antworten

Ein Beispiel (jedoch aus SGB X) was dieser Bescheid darstellt:

Rechtswidriger begünstigender Verwaltungsakt

https://dejure.org/gesetze/SGB_X/45.html

Er soll sich einfach melden, den zuviel erstatteten Betrag nicht ausgeben und abwarten was zurückgefordert wird.

Ja sicher!

Wenn das Jobcenter dir stattdessen viel zu wenig bezahlt hätte, würdest du ja auch eine Nachzahlung bekommen!

Ja, sobald es zurückgefordert wird muss es auch bezahlt werden.

Was heißt versehentlich zuviel gezahlt?

Haben die einfach zuviel überwiesen oder wurde der Bescheid falsch ausgestellt?

Wenn einfach zuviel überwiesen wurde muss das Geld zurückgezahlt werden.

Wenn aber der Bescheid falsch war dann könnte nichts zurück verlangt werden (Urteil vom Sozialgericht Dortmund AZ: S 28 AS 228/08), aber auch nur wenn der Fehler nicht Problemlos erkannt werden kann. 

Es kommt also auf den Einzelfall an!

Sozialgericht Dortmund (AZ: S 28 AS 228/08; 22.07.2009): Falsch berechnete und zu hoch ausgefallene Leistungen müssen nur dann zurückgezahlt werden, wenn der Fehler problemlos und leicht hätte festgestellt werden können.

Kommt jetzt eben darauf an, ob das bei dir nun problemlos und leicht feststellbar ist. Nachdem dir das wohl aufgefallen ist, hört sich das für mich so an.

Im Zweifel würde ich da aber eher mal mit dem Jobmenschen reden. Wenns blöd läuft, häufts du nämlich Schulden an.