Hartz IV mit Freund

5 Antworten

Wenn Ihr unverheiratet ohne gemeinsames Kind zusammenwohnt, ist es von Euch abhängig (und allein Eure Entscheidung), wie Ihr Euer finanzielles Zusammenleben gestaltet und ob Ihr durch gemeinsames Wirtschaften als "Bedarfsgemeinschaft" geltet - oder nicht: http://www.gutefrage.net/frage/wohngeld-beste-konstellation-wohngemeinschaft-oder-lebensgemeinschaft#answer58095198

Im ersten Jahr des Zusammenlebens werden weder Einkommen noch Vermögen angerechnet. Bitte lies dazu meinen Tipp http://www.gutefrage.net/tipp/eheaehnliche-gemeinschaft-bei-hartz-iv Danach wird das Geld soweit angerechnet, bis eure Freibeträge für Vermögen aufgebraucht sind. Das ist vom Alter abhängig und man kann es in § 12 SGB II nachlesen.

Handelt es sich um eine eheähnliche Gemeinschaft, die sich finanziell unterstützt? Dann kommt eine Bedarfsgemeinschaft zustande, dein Einkommen wird dann mitgerechnet. Steht irgendwo im SGB II.

Hallo,ihr wohnt also zusammen?SIe geht zur Schule und Du arbeiten? Dann musst Du für sie aufkommen,also Dein Lohn wird auf Ihr Hartz IV angerechnet.Also bekommt sie dann evrtl. nichts mehr vom Amt.

Ebenso wird dein Erspartes wird dort angerechnet.

Man hat einen Betrag den man haben darf,aber der liegt soweit ich weis,weit unter 10000.

@Huepper1988

Mhh das Problem ist, das Ersparte möchte ich für meinen Meisterkurs ausgeben, also für berufliche Fortbildung allerdings nicht sofort, sondern erst in 1-2 Jahren

@Christianfragt

Ja,dass wird die vom Ab-Amt aber leider nicht interessieren.

Schreib mir mal Pn.

@Huepper1988

ihr wohnt also zusammen?SIe geht zur Schule und Du arbeiten? Dann musst Du für sie aufkommen

"Müssen" müssen Unverheiratete ohne gemeinsames Kind gar nix . Es besteht keine gesetzliche Unterhaltspflicht zwischen ihnen ;)

@Larah10

Eheähnliches Vwerhältnis.Also MUSS er.

So weit ich weiß wird nur dein Einkommen angerechnet aber nicht dein Erspartes.

Das ist nicht richtig. Es gibt einen Vermögensfreibetrag, der deutlich niedriger ist, alles andere wird angerechnet.