Maßnahme Jobcenter U25?
Also ich hab ein Problem mit meiner Sachbearbeiterin vom Job Center.. Sie möchte gerne das ich ab der Maßnahme U25 Teilnehme.. Was ich aber nicht kann . Die maßnahme wäre Montags bis Freitags von 9:00-16:00Uhr Mein Problem deswegen ist es was ich ihr auch genannt habe; ich bin Alleinerziehende Mama eines 8 Jährigen Sohnes .. die Schule geht nur bis höchstens 13.15 Uhr. (Darauf kam von ihr ich könnte mir ja jemanden suchen der aufpasst .. das 2te Problem darauf hin ist das ich nicht jemanden suchen kann der morgens ab 6 Uhr zu mir kommt und mein Sohn für die Schule fertig macht die Maßnahme ist 32 Km weit weg und ich habe keinen Führerschein . Ich wäre also auf Bus und Bahn angewiesen .. Wäre somit morgens ab 6:00 Uhr weg und abends ab 18:00 Uhr wieder zuhause . 3tens bin ich Nierentransplantiert und somit auch schwer behindert 100% Und ich habe einen Nebenjob und verdiene 450€ dazu . Alles reden hilft aber nichts sie droht weiterhin damit alles an Geld zu kürzen .. Ist das rechtens ?
5 Antworten
Das SGB II sagt zu Jobs und zu Maßnahmen in § 10 Zumutbarkeit:
"(1) Einer erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person ist jede Arbeit zumutbar, es sei denn, dass (...)
3. die Ausübung der Arbeit die Erziehung ihres Kindes oder des Kindes ihrer Partnerin oder ihres Partners gefährden würde; die Erziehung eines Kindes, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, ist in der Regel nicht gefährdet, soweit die Betreuung in einer Tageseinrichtung oder in Tagespflege im Sinne der Vorschriften des Achten Buches oder auf sonstige Weise sichergestellt ist; die zuständigen kommunalen Träger sollen darauf hinwirken, dass erwerbsfähigen Erziehenden vorrangig ein Platz zur Tagesbetreuung des Kindes angeboten wird (...)" http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__10.html
Beide Seiten müssen also kucken, ob und wie die Betreuung des Kindes sichergestellt werden kann. Erst danach kann entschieden werden, ob die Maßnahme zumutbar ist oder nicht.
Wenn du jetzt sagst, "Ich kenne keinen, der mir hilft", muss das Amt kucken, was es für Betreuungsangebote bei der Stadt usw. gibt. Dann sieht man weiter.
Wenn ihr euch nicht einigt, kann dein ALG II gemindert werden. Dann kannst du Widerspruch dagegen einlegen. Dann entscheidet die Widerspruchsstelle beim Amt darüber. Passt dir diese Entscheidung nicht, kannst du klagen beim Sozialgericht - im Eilfall auch sofort nach der Minderung.
Deine Behinderung sollte hier keine Rolle spielen - außer, ein Arzt attestiert das. Unser Finanzminster ist auch behindert mit einem Grad von 100.
Gruß aus Berlin, Gerd
Schreibe das so in deinem Widerspruch zur Maßnahme. Wenn dein Kind unter 15 ist, dann benötigst du eine Betreuung nach der Schulzeit. Ist die Betreuung nicht gesichert, gibt es so lange auch keine Maßnahme, ganz einfach! Da kann die Sachbearbeiterin sich noch so lange quer stellen. Der Weg ist m.M.n auch unzumutbar, wenn du mit der Bahn fährst und du über 2 Stunden unterwegs bist.
6:00 bis 18:00 mit einem kleinen Sohn geht gar nicht! Selbst mit Betreuung.
2010 hast du geschrieben, dass du in einer Klasse wärest usw. usw. Das war 2010. und jetzt soll dein Sohn 8 Jahre alt sein? in meinen Augen ist das zuviel starker Tobak, was du alles hier mit der Sachbearbeiterin haben solltest. Das kann so gar nicht stimmen. Und wenn doch, musst du dir einen Anwalt holen.
tja, du liebe Zeit. Aber dein Sohn ist bestimmt ein Juwel für dich, denke ich, gerade auch mit deiner Behinderung usw. Es ist skuril, was da abgeht. Ich wünschte mir, dass dir jemand zur Seite steht. Bitte wende dich an alle möglichen Stellen, die dir einfallen. Allen voran Behindertenverbände. Hole dir juristischen Rat. Welche Rechte hast du als behinderte? Darfst du überhaupt so voll belastet werden? Wenn nein: ab zum Arzt und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung holen. Du kannst auch anfangen damit, in dem du ein Einschreiben an das Arbeitsamt schickst, in dem du alles genau das erklärst, einschl. einer Zusendung eines Behindertenausweises.
Leider machen die Mitarbeiter der JC tatsächlich solchen Druck. Viele lassen sich auch wirklich einschüchtern und überlassen aus lauter Existenzangst ihre Kinder dann dem 12-jährigen Mitschüler u.ä., denn über die eigenen Rechte wird man nicht aufgeklärt.
Eine zwölfstündige Abwesenheit ist für eine Alleinerziehende mit Kindern unter 12 Jahren nicht zumutbar.
Nein das ist so nicht rechtesn den sie hat sich darum zu kümmern das du die möglichkeit hats deinen sohn zb in den kindergarten oder schuhle bringen zu können.MAche 2 beschwerde gegen deine Sachbearbeiterin eine Dinstaufsichtsbeschwerde und eine Fachdinst aufsichst beschwerde diese geht dan außerhalb des jobcneter zu zb der Regionaldirektion.Du Kanst dich aber auch direkt andiese Regonaldirektion vom Jobcneter wenden den so ist das nicht rechtens.! Außerdem sollte die Fallmanagerin auch für behinderte geiegnet sein. Gehe zur Chefin wegen diskreminurung von behinderten und von Müttern das Sollte eigentlich ausreichen das die das Bedrohen in zukunft unterläst.Außerdem wen dein fahrtweg mehr als 2 stunden dauert ist das auch unzulässieg. und gegen das gesetz..
Da sich deine Fallmangerin um nichts kümmert beantrage mal die kosten übername für eine Aufpass prerson die den sohn zur und von der schule abholt und ihn versorgt und die auch in der lage ist mit ihm die schularbeiten zu machen.Außerdem wären dan noch die kosten für ein taxi der dich dort täglich hin und zurückfährt.Die Kosten Werden die nicht übernemen wollen und werden sich was anderes einfallen lassen müssen wie eine Maßnahme vor ort.!.Droht sie dir nochmal frage sie auf welchen paragarfen sie sich aus dem sozilagesetzbuch bezihst und dan schaust du dir ihn an und die 5 davor und danach damit hat man zu 80% einen Wiederspruchsgrund der nicht abgelehnt werden könnte .
Ich bin mit 16 Jahren Mutter geworden und habe als er 2 Jahre alt war meinen Schulabschluss nach geholt .. Mein Sohn ist 2008 geboren ..
Also wie kann es bitte nicht sein das er 8 Jahre alt ist ?
Und so wie ich das grade geschrieben habe läuft das mit der Sachbearbeiterin leider grade ..