Marodes Dach und undichte Fenster, fristlos kündigen möglich?

6 Antworten

Eine angemessenen Mietminderung wäre vielleicht möglich. Aber keine fristlose Kündigung.

Die Wohnung ist ja trotz einiger Mängel noch bewohnbar.

Hinweis, Ihr könnt heute noch zum 31.10.2016 kündigen, sofern dem Vermieter auch heute noch die Kündigung zugeht.

simjana 
Fragesteller
 03.08.2016, 13:27

Ja, das ist mir bewusst. Dazu brauch ich aber erstmal eine feste Zusage für eine neue Wohnung, sonst ist mir das ehrlichgesagt zu riskant :/

Es interessiert überhaupt nicht, ob Ihr von Wespen, Schimmel, Algen oder ähnlichem befallen seid, sondern nur: Habt Ihr den Vermiter nachweisbar in Verzug gesetzt. Habt Ihr ihn schriftlich auf die Mängel hingewiesen und ihm eine Frist zur Beseitigung gesetzt.

Was die Nebenkosten angeht, hängt alles von eurem Mietvertrag, bei der Haureinigung spielt evtl. die Hausordnung eine Rolle. Wenn dort drinsteht, dass es Deine Pflicht ist, das Treppenhaus zu reinigen, dann ist es auch Dein Recht und der Vermieter kann Dir das nicht einfach entziehen. In unserem Haus gibt es auch noch Omas, die lieber selbst putzen und andere lassen das über die Hausverwaltung regeln.

Nach einer Mitlgiedschaft im Mieterverin frage ich gar nicht erst.

Zuletzt: Den Mietvertrag könnt ihr so nicht einfach und vor allem nicht fristlos kündigen. Und gegen einen Vermieter, der plötzlich 200 Euro (bei mir wäre das eine Erhöhung um 80%) mehr Betriebskosten einfordert, wüsste ich mich zu wehren, aber ich bin im Mieterverein.

Gerhart  03.08.2016, 13:27

Den Mietvertrag kann man als Mieter doch so einfach ohne Angabe von Gründen ordentlich kündigen. Betriebskosten- Vorauszahlungen werden durch den Vermieter nach einer BK-Abrechnung angepasst, nicht erhöht. Schließlich geht der Anpassung kein Mieterhöhungsverlangen des Vermieters voraus.

Die Anpassung der BK-Vorauszahlungen schließt allerdings die unberechtigte Forderung der Treppenhausreinigung ein, deshalb stünde es dem Mieter frei, dieser Forderung zu widersprechen und die Anpassung um den entsprechenden Betrag zu mindern.

simjana 
Fragesteller
 03.08.2016, 13:32

Verstehe ich das jetzt richtig: Ich könnte sagen, ich will meinen Treppenabsatz selbst putzen und muss dafür nichts zu dem Reinigungsdienst dazu geben (Im Mietvertrag steht, dass die Mieter selbst 2 Mal in der Woche putzen müssen)? Wobei das aber sicher wieder neuen Stress gibt, ich bin eigentlich auf ein unkompliziertes Mietverhältnis aus...

toomuchtrouble  03.08.2016, 15:53
@simjana


....wenn im Mietvertrag vereinbart ist, dass die Mieter die
Treppenhausreinigung ausführen, muss der Vermieter die Reinigung durch eine Firma mit jedem einzelnen Mieter abstimmen, da es sich um eine Vertragsveränderung handelt.

Urteil des Amtsgerichts Magdeburg (AG Magdeburg, Urteil v. 14.8.2002 – 12 C 66/02, WM 2002, S. 576)

Mit anderen Worten, Du darfst wählen, ob Du putzt oder putzen lässt.


Ein Grund für eine fristlose Kündigung ist das nicht, sorry.

Habt ihr den Vermieter schriftlich über die Mängel in Kenntnis gesetzt und Beseitigung der Mängel gefordert? Das wäre der richtige Weg gewesen.

Eine Mietminderung ist vermutlich drin, aber mehr nicht.

Sie können unter Einhaltung der gesetzlichen Frist kündigen.

Den Vemieter sollten Sie auf die Mängel aufmerksam machen und ihn auffodern, diese in einer angemessenen Frsit abzustellen.

Geschieht dies nicht, können Sie ihm eine Mietkürzung androhen und dann auch ab dem Folgemonat durchziehen.

Nutzten Sie die dreimontige Frist, um sich in Ruhe nach etwas besserem an Wohnraum umzuschauen.


"Unsere Wohnung war schon von Anfang an nicht die beste" so schlimm kann es ja nicht sein, sonst hättest Du keinen MV unterschrieben.

Nebenkosten sind ja keine Miete, wenn Du sie nicht aufbrauchst, hast Du ein Guthaben. Die NK steckt sich der Vermieter ja nicht ein. Eine Erhöhung der NK ist legitim und besser für Euch als eine Nachzahlung am Jahresende.

Hast Du den VM schriftlich über all die Mängel in Kenntnis gesetzt? Sicher nicht oder?

Nein, früher kündigen bzw. ausziehen fällt flach.