Miete reduzieren wenn die Fenster undicht sind?

4 Antworten

Die Belüftung älterer Gebäude funktioniert üblicherweise über die undichten Gebäudeöffnungen (Fenster und Türen), die Entlüftung über die Schornsteine.

Auch wenn Ihr als Mieter eine Modernisierung Eurer Wohnung wünscht, kann sich der Vermieter die Modernisierung eigentlich nur fürs ganze Haus planen und ausführen lassen. Es sei denn, Ihr habt einzelne Heizungen pro Wohnung.

Da neue Fenster gegenüber alten stets eine bessere Wärmedämmung bringen, wäre das eine Modernisierung, die mit jährlich 10% auf Eure Miete umgelegt wird. Gleichzeitig müsste wegen der dichteren Fenster vermutlich die Lüftung neu geplant, ausgeführt und auf die Miete umgelegt werden.

Falls die Außenwände nach dem Einbau der Fenster eine schlechtere Dämmung als die Fenster aufweisen (sehr wahrscheinlich), müssten diese außerdem gedämmt werden, um die Bildung von Kondensat in den Wänden zu verhindern.

Auch das ist als Modernisierung auf die Miete umzulegen.

Da mir die Wohnfläche nicht bekannt ist, schätze ich mal:

Eure Monatsmiete wird nach Ausführung der og. Leistungen wegen der z.Z. hohen Preise für Bauleistungen um etwa 350 € bis 450 € steigen. Und  - das wird Dir sogar der Mieterbund bestätigen.

Onki73  24.11.2016, 09:39

Die Wirtschaftlichkeitsgrenze (finanzieller Aufwand zur Einspielung der Kosten innerhalb eines bestimmten Zeitraums) von derartigen Sanierungen bzw. von den Dämmmaßnahmen muss unterhalb von 10 Jahren liegen, so urteilten die Gerichte (Amortisationsgrenze).

Daraufhin gab der Gesetzgeber bekannt, dass 11% der Sanierungskosten jährlich auf die Mieter umgelegt werden dürfen. Damit werden die energetischen Sanierungen für den Vermieter wirtschaftlich und können gerichtlich über diesen Wege nicht mehr verhindert werden.

Der Mieter ist leider der Dumme, weil er die nach der Sanierung stark angestiegene Miete nie über die Einsparung an Heizkosten erwirtschaften kann. So wird über "Umweltpolitik" die Gentrifizierung voran getrieben.

Im Prinzip kannst du die Miete kürzen....

du solltest allerdings vorher zum Mieterbund gehen und dich beraten lassen.

Die Höhe der Kürzungen werden von Gerichten sehr unterschiedlich bewertet...es gibt im Internet auch so eine Art Katalog,wie viel man wann kürzen kann....aber auch da wird dazu geraten,zum Mieterbund zu gehen,weil es keine verbindlichen Zahlen gibt

du musst den vermieter nachwieslich und schriftlich auffordern den mangel abzustellen. mit fristsetzung (z.b. 7 Kalendertage)

gleichzeitig kündigst du eine kürzung der kaltmiete um vllt 30% an wenn er den mangel nicht abstellt.

bwhoch2  24.11.2016, 13:25

Das gilt aber nur, wenn die Fenster bei der Anmietung bzw. Übernahme der Wohnung noch dicht waren und erst im Lauf der Zeit undicht wurden (kaputte Gummis, verzogene Rahmen o. ä.).

Ansonsten ist das nämlich kein Mangel, sondern ein Zustand, den man bei der Anmietung akzeptiert hat.

martinzuhause  24.11.2016, 13:25
@bwhoch2

das steht dann sicher im übernahmeprotokoll.

wer sollte in eine wohnung ziehen wo die fenster undicht sind??