Mahnung von ver.di nach 7 (!) Monaten!?

2 Antworten

Weil du zu spät gekündigt hast. Spätestens am 04.01.2012 hätte ver.di die Kündigung zum 31.03.2012 haben müssen. Den Erhalt musst du beweisen.

Da du das Dingen aber erst am 16.01.2012 (!!) losschickst ist ver.di hier vollkommen im Recht. Warum du eine Gewerkschaft, als Sch****verein bezeichnest erschließt sich mir nicht.

Verjährung tritt nach 3 Jahren ein, also beschwer dich bitte nicht über die 7 Monate. Das ganze ist auf deinen Mist gewachsen, also bezahle und gut ist.

Naja, das stimmt aber, hättest noch 2011 gekündigt dann wärs nur bis 1.4. gelaufen. Also, die Kündigungszeit ist richtig so.