Männertoilette putzen?

3 Antworten

Puh... das ist eine sehr schwierige Situation.

Eigentlich darf man einem Azubi keine Ausbildungsfremden Aufgaben geben, die nicht auf dem Ausbildungsplan stehen.
Außer es sind Aufgaben, die jeder mal machen muss.
Bsp. jeder muss mal den Geschirrspüler in der Kaffeeküche ausräumen. Dann darf man das natürlich auch von einem Azubi verlangen.

Siehe hier:

Ausbildungsinhalte: Welche Aufgaben Azubis ablehnen sollten – Berlin.de

Dass du immer die Toiletten putzt, darf man eigentlich nicht von dir verlangen.

Die Frage ist nun allerdings was du dagegen tun kannst.

Aktuell bist du noch in der Probezeit. Das heißt dein Chef kann dich jeder Zeit ohne Angabe von Gründen kündigen. Wenn du dich also weigerst das Klo zu putzen, dann kann dich dein Chef einfach kündigen, auch wenn das eigentlich kein Kündigungsgrund ist.

Was du tun kannst ist also:

  1. Kündige selbst und suche dir einen anderen Ausbildungsbetrieb.
  2. Finde dich damit ab und putze das Klo
  3. Finde dich damit ab bis du die Probezeit bestanden hast und setze dich dann zur Wehr.
  4. Lass dich von deiner zuständigen Kammer (vermutlich IHK) dazu beraten.

Punkt 4 kannst du auf jeden Fall probieren. Es kommt häufig vor, dass Azubis ausgenutzt werden und dementsprechend haben die Kammern auch Erfahrung damit, wie man in so einer Situation umgeht.

Allerdings musst du eins bedenken:
Wenn du dich dagegen zur Wehr setzt, kann dein Chef dir die Ausbildung auch anderweitig zur Hölle machen.
Daher würde ich mich an deiner Stelle mit dem Gedanken anfreunden, den Ausbildungsbetrieb wechseln zu müssen, falls du dich wehren willst.

heidemarie510  24.10.2021, 07:16

Zu Punkt 2 würde ich noch sagen, dass diese Männer, die ihre Toiletten derart versifft hinterlassen, ihren Dreck selber weg machen sollen, bzw. putzen. Die Damen natürlich ebenso.

Nun meine Frage, muss ich das machen?

Um Deine Frage zu beantworten: Nein, das musst Du nicht machen.

Im § 14 Abs. 1 Nr. 5. Satz 2 Berufsbildungsgesetz steht:

"Auszubildende dürfen nur Verrichtungen übertragen werden, die dem Ausbildungszweck dienen und ihren körperlichen Kräften angemessen sind".

Das bedeutet, wenn Du ausnahmsweise mal staubsaugen oder die Kaffeetassen spülen sollst, ist dagegen nichts einzuwenden, wenn daraus keine dauerhaften Aufgeben werden.

Toiletten putzen um eine Reinigungskraft zu sparen, geht überhaupt nicht.

Soviel zur Rechtslage.

Ob Dir das jetzt etwas nützt, wenn Du den Ausbildungsplatz behalten willst, vor dem Chef Angst hast und dieser auch nicht "verständnisvoll" ist, wage ich zu bezweifeln.

Ich würde Dir raten, Dich an die zuständige Kammer (z.B. IHK), die zuständige Gewerkschaft und/oder den Vertrauenslehrer in der Berufsschule zu wenden.

Du solltest auch selbst mal schauen, ob Du die begonnene Ausbildung evtl. in einem anderen Betrieb machen kannst, noch ist Zeit um fristlos kündigen zu können.

Du lernst vermutlich einen kaufmännischen Beruf, da gehört Kloputzen nicht dazu.

Da soll dein Chef eine Reinigungskraft einstellen.

Ich würde mich an die zuständige Kammer wenden und wenn nötig einen neuen Ausbildungsbetrieb suchen.