Mädchen schickt Nacktbilder von sich rum, was kann sie denen machen, die DAS dann weiter schicken?

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genaugenommen, machen die Jungs, die die Bilder weiter verschickt haben, sich strafbar nach § 106 UrhG


§ 106 Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke

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(1) Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

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(2) Der Versuch ist strafbar.


Das Nacktmodell kann somit Strafantrag stellen - wäre ich der Rektor, dann würde die Dame mal eben 3 Wochen täglich nachsitzen für den Mist den sie da verzapft hat um fürs Leben zu lernen! Wie kann man so naiv sein, dass der Schund unter uns bleibt - vorpupertäre Mitglieder der männlichen Gesellschaft haben doch andere Dinge im nicht vorhandenen Gehirn, das zu dem Zeitpunkt in der Hose wohnt ...


Ob sie gesagt hat, man solle es nicht verschicken oder nicht, spielt hier Gott sei Dank keine Rolle - das spricht für sie, denn sie muss es wenn erlauben verbieten muss sie es nicht, denn das ist schon von gesetzeswegen so geregelt, dass man es nicht einfach weiterverwenden darf, egal zu welchem Zweck

Ich darf mein eigenes Foto hinschicken, wohin ich will. Ob das allerdings im Zusammenhang mit Deiner Frage eine gute Idee wäre, lasse ich jetzt einmal unkommentiert. Aber: Kein Empfänger meines Bildes darf dieses ohne meine ausdrückliche Erlaubnis weiter versenden! Und nur dadurch, daß ich meine Bilder selbst versende, kann auch nicht geschlossen werden, daß ich der Verbreitung durch die Empfänger zustimme. Also kann "die Eine aus der Schule" durchaus Strafanzeige erstatten sowie einen Zivilprozess wegen unerlaubter Verbreitung urheberrechtlich geschützten Materials anstrengen. Allerdings wird sie sich die Frage gefallen lassen müssen, warum sie selbst dieses Material verbreitet hat.

Da sie den Betroffenen die Fotos freiwillig überlassen hat , darf dies diese auch weitergeben, nur wenn es gegen Geld täte wäre es verboten. Uherberechtschutz gilt auch nicht da sie ihm ja das Foto überlassen hat, die würde erst greifen wenn er es in eine Zeitung / Zeitschrift , etc. einfügen würde. Recht an eigen Bild scheidet auch aus da es dann ohne ihr Einverständnis das Foto gemacht werden müßte.

Da kann sie gar nix machen. Wenn sie die Bilder rumgeschickt hat - Pech für sie. Dann hätte sie sie sollen gar nicht erst machen, oder auf ihrem PC behalten.

Es gibt immer irgendwelchen Deppen die die Bilder dann weiterschicken...

Der Schulleiter wird da wohl auch nix machen können. Er kann ja net jeden Schüler durchsuchen um zu sehen ob er eins der Bilder hat.

Abwarten und Tee trinken. Nach ein paar Wochen gibts wieder andere Gesprächsthemen. - So is das nun mal in dem Alter.

Wer so leichtfertig ist, wird wohl mit den Folgen leben müssen.