Darf eine 16-jährige mit einem 41-jährigen?

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Ist der Liebesakt zwischen einer 16-Jährigen und einem 41 Jährigen Strafbar?

Wenn

  • kein Geld bezahlt wird
  • keine Gegenleistung geboten wird
  • keine Zwangslage ausgenutzt wird
  • alles auf gegenseitigem Willen beruht

ist das selbstverständlich nicht strafbar.

wie kann ich dagegen vorgehen?

Wenn alle o.g. Punkte nicht zutreffen, kannst du da nicht viel machen.

So lange keine Abhaengigkeit (z.b.Lehrer/Schueler) und keine Bezahlung im Spiel ist und beide freiwillig aggieren, ist es rechtlich absolut in Ordnung. Ueber 16 Jaehrige koennen ueber ihre Sexualitaet selbst bestimmen. Dagegen vorgehen koennen hoechstens die Eltern, die die Treffen verbieten koennen. Ob das allerdings viel bringt, ist fraglich. Man erreicht damit vielleicht nur trotziges Verhalten.

Wenn du dir wirklich Sorgen machst, dann spreche mit ihr ohne jedlichen Vorwurf, frag sie einfach, was sie an ihm findet, ob sie ihn liebt und wie sie sich das in Zukunft vorstellt, wie das weiter gehen soll? Wenn sie das nur als Spass ansieht, sich schuetzt und ihre Erfahrungen machen will, dann brauchst du dir keine Sorgen zu machen. Dann erledigt sich das von selbst und sie wird keinen Schaden nehmen. Wenn du allerdings den Eindruck hast, dass sie sich ein komplett falsches Bild ueber ihn macht (grosse Liebe, grosse Plaene), dann solltest du sie zumindest etwas auf den Boden zurueck holen, ihr sagen, dass es halt haeufiger vorkommt, dass so jemand ein junges Maedchen nur ausnutzt und dass du dir Sorgen machst, dass sie sehr enttaeuscht wird.

Und sage ihr auf alle Faelle, dass sie immer zu dir kommen kann, wenn was ist. Dann ist sie vielleicht bereit, mit dir darueber zu sprechen.

Ansonsten ist sie alt genug und muss selbst Erfahrungen machen, selbst wenn sie negativ enden sollten. Davor kann man niemanden schuetzen und mit Zwang erreicht man in dem Alter meist das Gegenteil.

wie kann ich dagegen vorgehen?

Theoretisch können Hotelbesuche, Geschenke und Auslagen durchaus als Prostitution/Förderung der Prostitution gesehen werden.

Wenn er ihr also Geld zahlt, sie zwingt oder sie sich nicht so ohne weiteres ihm entziehen kann, oder wenn sie noch eine ziemlich dumme Plunze ist, zeigs bei der Polizei an.

Anzeigen kannst du das übrigens so oder so, was bei raus kommt ist ja eine anderen Sache... Es hindert dich aber niemand, den Verdacht zu äußern, dass es ihr nicht gut geht (und mal ehrlich, Hotelzimmer? Wer weiß, womöglich will der nicht mit ihr gesehen werden eben weil der schlimme Dinge mit ihr anstellt).

Ansonsten, wende dich ans Frauenhaus, eine Frauenberatungsstelle, das Jugendamt, die Polizei oder die Telefonseelsorge, und versuch da jemanden zu finden, der mit dir bespricht, wies weiter gehen kann.

Endlich mal einer, der weiter denkt!

wie kann ich dagegen vorgehen

gar nicht..es wird sicher im beiderseitigem Einvernehmen sein und ab 14 Jahren..darf sie es lt. Gesetz!

Verboten ist es nicht. Aber es ist natürlich sehr befremdlich. Sag ihr doch mal, dass das in der Aussenwelt nicht gut ankommt und dass du dir Sorgen um sie machst