Luftgewehr über den Zoll?

1 Antwort

Die Schweiz ist waffenrechtlich wie ein EU Mitgliedsstaat anzusehen. Für Luftgewehre gibt es keine besonderen Vorschriften. Du kannst das Luftgewehr (solange du über 18 Jahre alt bist) überall mit hinnehmen, ohne größere Probleme. Das ist das europäische Recht, wenn in einem der Mitgleidsstaaten aber ein schärferes Waffenrecht gilt, dann kommt das zu Anwendung. Das bedeutet, du solltest dich informieren ob es dort 'Mitnahmebeschränkungen gibt. Hier der link vom Zoll: http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Verbote-Beschraenkungen/Schutz-der-oeffentlichen-Ordnung/Waffen-und-Munition/Verbringen-Mitnahme/verbringen-mitnahme_node.html