Lohnzahlung per Scheck

5 Antworten

http://www.dingeldein.de/arb/verzug.htm

Hier steht es eindeutig:

" 2. Verzug des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber kommt in Verzug, wenn er nicht bei Fälligkeit bezahlt.

Er ist grundsätzlich in der Art und Weise seiner Lohnzahlung frei. Das heißt, er kann per Überweisung, per Scheck und selbstverständlich auch bar zahlen. Barzahlungen sind nach § 115 a Gewerbeordnung allerdings in Gaststätten verboten. Sogar die Zahlung mit einem Wechsel ist zulässig, allerdings darf dieser Wechsel nicht durch die Angabe einer Verfallszeit mit Kreditmittel eingesetzt werden.

Unabhängig davon, welche Zahlungsmodalität der Arbeitgeber wählt, er hat dafür zu sorgen, dass der Lohn zum Fälligkeitszeitpunkt dem Arbeitnehmer zur Verfügung steht.

Die Verzögerung einer Überweisung ist daher dem Arbeitgeber anzulasten. Folge einer verspäteten Überweisung ist daher der Verzug des Arbeitgebers, wenn auch nur für einen oder wenige Tage."

LG

Wieselchen

DrSeltsam  30.05.2008, 07:33

DH

In vielen Arbeitsverträgen und auch Werksverträgen steht, Gehaltszahlung am jeweiligen Monatsende oder auch zum 15. eines Monats. Das heißt nicht, das dass Geld dann auf dem Konto sein muß. Wenn der Scheck am letzten des Monats übergeben wird, ist das absolut o.k.

Wieselchen1  30.05.2008, 06:56

Nein, die Zahlung muss am vereinbarten Tag verfügbar sein, d.h. mit Wertstellung für diesen Tag.

LG

Wieselchen

Kommt drauf an, was genau bezüglich Zahlung vereinbart ist.

Er muss zum Zeitpunkt ausgehändigt werden, welcher im Arbeitsvertrag als Geldtag eingetragen ist. Aber bedenke die Tage, welche der Scheck zusätzlich braucht, um ausgezahlt zu werden. Früher waren es mal 10, aber du schreibst ja 5 hat sich ja dann doch wohl einiges geändert?

ich wurde auch jahrelang mit Scheck bezahlt schlimm fande ich es nicht. Nur überweisung ist für mich jetzt angenehmer