Lohnzahlung bei Aufhebungsvertrag

2 Antworten

Dieser Passus im Aufhebungsvertrag berührt nicht Deine Ansprüche auf Entgeltleistungen für Deine Arbeit bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses, d.h. Lohnansprüche bis zum Ende des Vertragsverhältnisses, bis dahin erworbene Ansprüche auf Boni und Provisionen für die Zeit bis zu diesem Ende stehen Dir natürlich noch zu.

Der Arbeitgeber will mit diesem Passus ausschließen, dass darüber hinausgehende Ansprüche, die Du glaubst geltend machen zu können, ausgeschlossen werden.

Sollte der Arbeitgeber mit dieser Klausel allerdings meinen, dass Du damit auf Deinen Anspruch auf noch ausstehenden Lohn usw. verzichtest, so stimme ich der Aussage von stelari in diesem Zusammenhang voll und ganz zu.

Vertragliche Leistungen wie Gehalt aus der Vergangenheit kann per Aufhebungsvertrag nicht ausgeschlossen werden, das wäre sittenwidrig und unwirksam. Du hast mindestens Anspruch auf den noch offenen Lohn...