Lohnt sich ein ganz zum Anwalt und eine klage wegen 150 euro für ein Handy?
Habe vor einigen Wochen einem Arbeitskollegen mein S4 für 150 euro verkauft, bezahlt hat er es bisher nicht. Hat nun vor einigen Tagen seinen job verloren und spinnt total rum, dass ich mein Geld nie wieder sehe. Natürlich könnte ich mir das Handy mit Gewalt holen, aber das ist meiner Meinung nach auch nicht der richtige Weg.
Ne Anzeige wegen unterschlagung wird im Sande verlaufen.
Lohnt eurer Meinung nach ein Gang zum Anwalt? Eine Rechtsschutz ist vorhanden, aber die hat im Moment schon einen aktiven Fall.
Wäre also vielleicht nicht so schlau die noch weiter zu belasten.
Was würdet ihr tun? Reden kann man mit ihm nicht, er kommt dann mit beleidigungen und will sich um das Handy bzw das Geld mit mir schlagen... Absoluter Primat der Typ...
2 Antworten
such Dir anderen Umgang, der Anwalt ist teurer als das ganze wert ist. Du könntest einen Zahlungsbefehl erwirken. Formblätter im Papierhandel, Gebührenmarken beim Gericht. Ein solcher "Titel" verjährt erst nach 30 Jahren. Vielleicht hat der dann wieder etwas Geld
Normalerweise gehört das auch nicht zu meinem Umgang, wahrscheinlich ist er deswegen mittlerweile so aggressiv, weil ich ihm gesagt habe ich will mit ihm nichts mehr am Hut haben bis auf das Geld was ich zu bekommen habe
Gehe in einen Schreibwahrenladen und hole Dir einen Antrag auf einen Mahnbescheid und schicke diesen an das zuständige Amtsgericht,der kostet dann um 60 Euro,wenn derjenige keinen Widerspruch einlegt dann kannst Du 30 Jahre lang vollstrecken lassen,mehr macht ein Anwalt auch erst einmal nicht.Wenn er Widersprucheeinlegt dann muss der Klageweg bestritten werden,dann kannst Du immernoch einen Anwalt einschalten,ich hoffe Du hast eetwas schriftlich dazu das er Dir noch die 150 Euro schuldet.
Dann wirst Du es auch nicht einklagen können,da solltest Du nicht noch Geld hinterherwerfen.
Danke dir für den Rat, wird abgehakt unter Lehrgeld und treibt mich ja glücklicherweise nicht an den Rand der Existenz. In zukunft ist nur noch bares wahres egal von wem...
Natürlich nicht, er war mal ein guter Freund... Also abhaken unter Lehrgeld... Wir haben nämlich keinen Vertrag gemacht was das angeht.