Wie sieht es mit Mietvorauszahlungen aus?
Ich habe zum 31.08. meine Wohnung gekündigt und nun Ende Mai die komplette Restmiete für insgesamt drei Monate bezahlt. Kann der Vermieter dagegen Einwände erheben?
5 Antworten
Ganz im Gegenteil. Solltest du schon vorher ausziehen freut er sich denn er hat deine Miete und kann früher vermieten. Sollte dieser Fall eintreten, denk an ein Übergabeprotokoll bei Auszug.
Solltest du jedoch früher ausziehen, kannst du die überschüssige Miete zurück verlangen, wenn der VM in dieser Zeit einen neuen Mieter findet.
Solange es die volle Warmmiete ist wird er wohl nichts dagegen haben.
Sie ist es. Nur vielleicht kommt seine Buchhaltung durcheinander....
Sei Dir sicher - das ist dem Vermieter egal.
Wohl kaum und die Kaution hat er auch noch. Da freut sich doch jeder Vermieter.
Warum sollte er? Ist doch prima, er wird sich freuen.