Lohnsteuerjahresausgleich in der Privatinsolvenz?

7 Antworten

Die richtige Antwort ist so....

Ab dem 5. Jahr der Wohlverhaltensperiode erhält der Schuldner 10 % der vom Treuhänder durch Abtretung erlangten Gelder zusätzlich zu dem pfändungsfreien Betrag - den so genannten Motivationsrabatt; nach Ablauf des 5. Jahres (also ab dem 6. Jahr der Wohlverhaltensperiode) erhöht sich dieser Bonus auf 15 %. Das heißt Sie haben ab jetzt mehr Geld zur freien Verfügung.

Wurden Ihnen die Verfahrenskosten gestundet, so wird vom Gericht geprüft, ob der Motivationsrabatt zunächst zu Begleichung der Gerichts- und Treuhänderkosten einbehalten wird.

solange die insolvenz läuft muss sie über den insolvenzverwalter laufen.

Hallo deine Frage hat sschon jemand richtig beantwortet. Aber frag mal deinen Inso.Verwalter nach dem Motivationsrabatt den gibt es von deinen einbehaltenen Geldern 1 mal 10 % und das 2 mal 15 % das ist gesetzlich und er muss es dir aszahlen.Bei mir waren es 1400.- und einmal ca 800.-

Wenn das Verfahren abgeschlossen ist.

Wenn das eigentliche Insolvenzverfahrens abgeschlossen ist, also der Schlusstermin abgehalten wurde. In der Zeit zwischen Schlusstermin und der Erteilung der Restschuldbefreiung darf man eine anfallende Steuererstattung wieder behalten. Allerdings vorsicht: man muss darauf achten, auf welchen Zeitraum sich die Erstattung bezieht. Wenn die Erstattung für ein Steuerjahr erfolgt, indem das Insolvenzverfahren noch nicht abgeschlossen war, dann ist der Erstattungsbetrag noch abzuführen.