Lohnsteuerjahresausgleich vom Arbeitgeber vorgenommen?

8 Antworten

Danke für die schnellen Antworten. Zur ersten Antwort: Die Lohnsteuer ist auch als Lohnsteuer ausgewiesen nur dass sie dazugezählt wird und nicht abgezogen wie sonst üblich.

Da ich keine weitern Einkünfte habe, werde ich warhscheinlich keine Lohnsteuererklärung machen, warum auch.

Danke nochmal!

Franticek  18.12.2008, 10:48

An Einkünften hat man meist auch noch Zinsen von Sparguthaben usw. Wenn diese allerdings die Freigrenze (ich glaube z.. 810€ für Alleinstehende) nicht überschreiten, dann kann das unter den Tisch fallen.

Es ist - vor allem in großen Firmen - durchaus üblich, daß die Gehaltsbuchhaltung schon einen Jahresabgleich vorab durchführt. Es wird dabei im Dezember nicht einfach das Gehalt versteuert sondern es werden schon die Jahressteuern berechnet (so wie es auch das Finanzamt macht) und entsprechend berücksichtigt. Daher bekommen viele im Dezember weniger Steuern abgezogen oder sogar wie bei dir alle Steuern wieder zurück. Das ist eine ganz normale Sache, die aber nicht in allen Firmen gemacht wird.
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Wenn es sich um dein einziges Einkommen handelt und du alle Steuern zurück hast, dann erübrigt sich ein weiterer Antrag auf Lohnsteuerjahresausgleich beim Finanzamt, es sei denn, du bist aus anderen Gründen einkommensteuerpflichtig:
1. Wenn du noch andere Einkommen hast, die zu versteuern sind, mußt du trotzdem noch eine Steuererklärung abgeben. Andere Einkommen sind ein weiterer Job, Vermietungen, Sparzinsen über dem Freibetrag ....
2. Wenn du anderweitig noch Steuern bezahlt hast oder im Firmenjahresausgleich nicht alles zurückbekommen hast, dann solltest du ebenfalls die Steuererklärung beim Finanzamt machen. Wahrscheinlich bekommst du dann noch mehr zurück, wenn du mehr als die Pauschalen zum Absetzen hast wie z.B. einen längeren Arbeitsweg, Aufwendungen zur Fortbildung, Spenden, bestimmte Versicherungen usw. Davon kann der Arbeitgeber nämlich nichts wissen und konnte das somit auch nicht in den firmeninternen Jahresausgleich mit einbeziehen.

anjanni  18.12.2008, 10:43

sach ich ja

lanrob3 
Fragesteller
 18.12.2008, 10:58
@anjanni

Danke für deine ausführliche Antwort! Echt toll!

Wenn aus dieser Berechnung des Arbeitgebers folgt, daß Du keinerlei Steuern bezahlt hast, mußt Du beim Finanzamt auch nichts mehr machen.

Tatsächlich ergibt sich teilweise durch Sonderzahlungen in einem Monat (z.B. beim Weihnachtsgeld) die Situation, daß man in dem Monat besonders viel (oder überhaupt) Steuern zahlt. In einer abschließenden Berechnung legen manche Arbeitgeber diese Zahlungen auf's ganze Jahr (oder die Beschäftigungsmonate) gemäß der vorgelegten Steuerkarte um und machen damit sozusagen einen Vorab-Ausgleich.

Meistens bekommt man dann schon mal einen Teil der Steuern zurück. Bei Dir ist dadurch offenbar herausgekommen, daß Du gar nichts zahlen mußt. Da werden dann auch auf der Steuerbescheinigung, die Du für's Finanzamt bekommst, keine Steuern aufgeführt sein. - Und wenn das der einzige Job ist, hast Du keine Steuern gezahlt und mußt auch keine Zahlen - und bekommst natürlich auch keine mehr zurück.

Franticek  18.12.2008, 10:42

DH. Sehr gute und vor allem auch zutreffende Antwort.

anjanni  18.12.2008, 11:18
@Silberheim

@Silberheim: "ist es nicht"?

Eine klitzekleine Kleinigkeit stimmt allerdings nicht in meinen Ausführungen: statt "wenn das der einzige Job ist" müßte das stehen "wenn das das einzige Einkommen ist" - denn Einkommen können auch Mieteinkünfte sein, z.B. Aber dann würde sich die Frage auch gar nicht stellen, da man dann sowieso zur Steuererklärung verpflichtet ist.

lanrob3 
Fragesteller
 18.12.2008, 11:01

Genau so ist es wie du es beschrieben hast. Auf der Steuerbescheinigungen sind keine Steuern aufgeführt. Danke

  1. als was sind die zurückgezahlten Lohnsteuern den auf dem gehaltszettel ausgewiesen?

  2. eine EstE sollte man dann machen in dem Falle, wenn man dazu aufgefordert wird

  3. es ist nicht Sache des AG die Stuererklärung zu erstellen, denn das kann und darf er nicht..deshalb die erste Frage dazu

Franticek  18.12.2008, 10:41

Kann und darf er nicht ??? Das ist eine ganz normale und in den meisten großen Firmen übliche Sache!

andreas48  18.12.2008, 10:44
@Franticek

seit wann denn das..kennt der AG deine Werbungskosten, deine sonderausgabemn, deine außergewöhnlichen Belastungen, kennt er deine Ausgaben für Handwerker und Nebenkosten...also nachdenken vor dem Schreiben..die EstE ist eine Sache des AN und nicht des AG...das war so, das ist so und das bleibt so..

Franticek  18.12.2008, 11:08
@andreas48

Nein, die kennt der Arbeitgeber nicht. Er macht das ja auch nur für das bezahlte Gehalt unter Berücksichtigung mancher Pauschalen. Hat man NICHT alle Steuern zurückbekommen, sollte man ja genau aus dem Grund auch selbst noch eine Steuererklärung abgeben, wo man dann aufgrund der weiteren Werbungskosten, außergewöhnlichen Belastungen usw usw noch mehr zurückbekommen kann.
Die Bemerkung mit dem Nachdenken ist etwas unangebracht. Dann frag doch lieber mal beim Finanzamt nach. Es ist nämlich sehr unwahrscheinlich, daß Tausende von Firmen und das Finanzamt selbst hier etwas illegales tun.
Also bitte nicht lospoltern, sondern vorher dann vorsichtshalber doch wirklich mal kundig machen.

Weil die Bank nur sieht was du bei DENEN verdient hast !? die können doch nicht sehen, was du sonst noch an Einkünften hast ( vielleicht hast du ja noch 20 Wohnungen vermietet ! ;-) )

Haben schon recht musst eine abgeben.

Allein schon durch diesen maschinellen Lohnsteuerjahresausgelich den die Bank durchgeführt hat bist du verpflichtet

andreas48  18.12.2008, 10:32

Was hat die Bank mit der Einkommensteuer zu tun...???????

Franticek  18.12.2008, 10:45
@andreas48

Ganz einfach, die Bank ist hier der Arbeitgeber und zieht die Einkommensteuer als Lohnsteuer jeden Monat vom Gehalt ab und überweist sie ans Finanzamt. Das ist bei allen Arbeitgebern so, es sei denn, du arbeitest schwarz (das wäre strafbar). Und am Ende des Jahres werden Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld aufs Jahr umgelegt, die Jahressteuer berechnet und somit quasi schon mal ein Ausgleich vorgenommen.