Aufwandsentschädigung bei Insolvenzverwalter angeben?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Angeben sicherlich. Allerdings sind die Aufwandsentschädigungen unpfändbar und fallen damit nicht in die Insolvenzmasse.

Bei 3 Jahre in der Inso, da ist das Insolvenzverfahren abgeschlossen und man befindet sich in der "Wohlverhaltensphase". Damit ist die Insomasse nicht mehr relevant!

@paulchen76

Das ist richtig. Dass das Verfahren bereits seit 3 Jahren läuft, muss ich wohl überlesen haben. Danke. Im Endergebnis macht es aber glücklicherweise keinen Unterschied.

Hallo!

Aktuell sind 1049,99 Unpfändbar. Alles was darüber hinaus geht, gehört dir zur Hälfte.

Bestimmte Ehrenämter sind gesetzlich geschützt. Allerdings darf das Gesamteinkommen 2400 € jährlich nicht überschreiten. Bei einem "normalen" Ehrenamt, solltest Du den Freibetrag von 1049,99 kaum überschreiten.

Du bist aber verpflichtet, dem Insolvenzverwalter ALLE Einkünfte mitzuteilen. Sonst kann dir die Restschuldbefreiung verweigert werden! Egal wie gering ein Betrag ist, und sei es nur die Prämie der Krankenkasse für Vorsorgeuntersuchungen, alles musst Du dem Insolvenzverwalter melden.

Wie hoch sind denn die Gesamteinkünfte aus den Ehrenamtlichen Jobs?

Übersteigt dein Einkommen damit die Pfändungsfreigrenze?

Den Ärger den Du mit verschweigen herauf beschwören kannst,  ist gewaltig! 30 € sind es nicht Wert, die Insolvenz platzen zu lassen. Und bei deinem Lohnsteuerjahresausgleichsbescheid vom Finanzamt kommt der Verwalter vielleicht doch dahinter!  Oder einer deiner Gläubiger gibt einen Tipp. Oder, oder oder..

Du bist schon sehr weit in der Insolvenz, ich persönlich halte es für besser dem Insolvenzverwalter reinen Wein einzuschenken, als am Ende ziemlich dumm da zustehen.

Rechtlich verbindliche Auskünfte kannst Du beim Verbraucherschutz in deiner Stadt bekommen. Keine Sorge, sie werden dich nur beraten, aber nichts an Daten weiter geben. Aber sie können dich beraten, wenn Du Ärger mit dem Insolvenzverwalter hast. Vergiss nicht, das ist der Interessenvertreter der Gläubiger, nicht deiner Interessen!

Viele Grüße

und viel Glück!

Frank

Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Die hilft mir sehr weiter!!!

Du musst alle Einkünfte angeben, dazu gehört auch eine Aufwandsentschädigung. Ob du das Geld behlaten kannst oder nicht steht auf einem anderen Blatt.