Steuern als Grenzgänger Österreich-schweiz?

2 Antworten

Du wirst ja wohl selber wissen, wie viel Steuern du zahlen musst. Dass du in der Schweiz arbeitest, ist da egal. Du zahlst in Österreich genauso viel Steuern wie jeder andere auch.

Aus Erfahrung kann ich dir aber sagen, dass 500€ nicht reichen werden. Du zahlst etwa 40% von deinem Lohn nur an Steuern. Wir reden hier also eher von 1500€ im Monat an Abgaben (nicht ausschließlich reine Steuern). Davon sind ca. 700€ Steuern, der Rest sind andere Abgaben.

In Vorarlberg gibt es genug Berater, die sich hauptsächlich mit Grenzgängern befassen.

Was aber leider nicht stimmt: Man hat mit Österreich ein Doppelbesteuerungsabkommen, bei dem du in der Schweiz die Steuern bezahlst, und Oesterreich die Differenz zu ihren Steuern nachfordert.

Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) Schweiz-Österreich – Treuhand bebufina

@guru61

Das betrifft aber nicht Grenzgänger. Die zahlen nur eine geringe Quellensteuer in der Schweiz. Die eigentlichen Steuern bezahlen sie dann komplett in Österreich. Die Quelle, die du angibst, hat rein gar nichts mit Grenzgängern zu tun. Da geht es um Firmen, die einen Standort in beiden Ländern haben.

@summersweden

Nun, das Abkommen gilt für juristische und natürliche Peronen. Den Text findest du hier:

SR 0.672.916.31 - Abkommen vom 30. Januar 1974 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Österreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (mit Verhandlungsprotokoll, Schlussprotokoll und Briefwechsel) (admin.ch)

bedeutet der Ausdruck «Staatsangehörige»:aa)
alle natürlichen Personen, die die Staatsangehörigkeit eines Vertragsstaates besitzen;
bb)
alle juristischen Personen, Personengesellschaften und andere Personenvereinigungen, die nach dem in einem Vertragsstaat geltenden Recht errichtet worden sind.

Und genauer:

(1)  Bezieht eine in einem Vertragsstaat ansässige Person Einkünfte oder hat sie Vermögen und dürfen diese Einkünfte oder dieses Vermögen nach diesem Abkommen in dem anderen Vertragsstaat besteuert werden, so nimmt der erstgenannte Staat, vorbehaltlich der nachfolgenden Absätze, diese Einkünfte oder dieses Vermögen von der Besteuerung aus; dieser Staat darf aber bei der Festsetzung der Steuer für das übrige Einkommen oder das übrige Vermögen dieser Person den Steuersatz anwenden, der anzuwenden wäre, wenn die betreffenden Einkünfte oder das betreffende Vermögen nicht von der Besteuerung ausgenommen wären.

Im übrigen habe ich nicht definiert, welche Steuer.

Der Grundsatz ist also bei jedem DBA so, dass die Steuern nicht 2mal auf das Ganze erhoben werden dürfen. Faktisch, ist es also so, dass die schweizer Einkommenssteuer, heisst sie nun Quellensteuer oder anders, bei der ordentlichen Besteuerung im Wohnland angezogen wird!

@guru61

Du hast geschrieben, dass ich unrecht hätte, und kommst mit Doppelbesteuerung an. Davon habe ich gar nicht geredet. Was soll jetzt an meiner Aussage da nicht stimmen?

Grenzgänger von Österreich in die Schweiz zahlen in der Schweiz nur die Quellensteuer (bei dem Lohn etwa 10 CHF pro Monat), die direkt vom Lohn abgezogen werden. In Österreich zahlen sie dann bei der Höhe etwa 40% an verschiedenen Abgaben. Auf die 10 Franken kommt es bei der Frage, ob 500€ für Steuern reichen, nicht an.

Übrigens: wenn man zitiert, muss man schon angeben, welchen Artikel man zitiert. Besonders wenn du für deine eigene Aussage das falsche Zitat angibst. Für Grenzgänger ist nämlich Artikel 23 Abs 2 wichtig.

@summersweden

Korrektur: etwa 100 CHF, macht bei der Menge aber immer noch keinen Unterschied.

Es folgt gefährliches Halbwissen.

Aber so weit ich weiß waren es bei Schweiz zu Deutschland um die 25% vom Brutto da du ja deine Angaben im Heimatland zahlst. Denke Mal es wird ähnlich sein kannste aber auch googlen oder nicht ? 3100€ sind btw sehr stark saß machst du ?

Bis du alles geklärt hast : Leg dir n Broker zu und ne kostenlose Kreditkarte(z.B. Vivid oder N25). Zahl 25% an ein Unterkonto der Kreditkarte, Leg das was du nicht wirklich brauchst in etfs an per Sparplan.