Lohnfortzahlung bei Urlaubsunterbrechung?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Normalerweise sind ja nur 6 Wochen bei identischer Erkrankung (auch bei Unterbrechung) --> das hieße sie bekommt noch 1 Woche und wendet sich danach an die Krankenkasse?

Stimmt.

Auf der Krankschreibung für den Arbeitgeber steht ja kein Krankheitsbild - aber wie findet man dann heraus, ob es sich um die selbe Krankheit handelt?

Das meldet die Krankenkasse dem AG.

Wenn sie den Urlaub zur Erholung von der Krankheit genutzt hat/nutzen wollte - war sie dann nicht faktisch durchgehend krank? Für die Zeit des Urlaubs gibt es aber keine Krankschreibung - aber nahtlos im Anschluss (und durch ihre Äußerung)

Nein, war sie nicht.

Als die AN den Urlaub angetreten hat war sie nicht arbeitsunfähig geschrieben, sonst hätte sie keinen Urlaub nehmen können.

Entweder ein AN ist arbeitsfähig, dann kann er arbeiten oder Urlaub nehmen, oder er ist arbeitsunfähig und das wird durch eine AU-Bescheinigung des Arztes belegt.

Man kann nicht rückwirkend drei Wochen eine Arbeitsunfähigkeit bescheinigen nur weil es der AN jetzt wieder schlechter geht.

Sorry aber für Urlaub machen war sie "gesund genug" und jetzt wird gefragt ob sie nicht doch arbeitsunfähig war weil sie sich im Urlaub nicht erholt hat?

Vielleicht war sie im Urlaub nicht arbeitsfähig, dann hätte sie aber weiter zum Arzt gehen und sich eine Bescheinigung geben lassen müssen. Ich vermute aber mal, die AN wollte verreisen und das wäre evtl. dann nicht gegangen (man kann mich gerne korrigieren, aber der Verdacht liegt nahe).

darkjedi1109 
Fragesteller
 09.06.2016, 10:11

Vielen Dank! Das bestätigt meine Vermutung. Wie ich persönlich darüber denke muss ich wohl nicht äußern ;-)

Hexle2  09.06.2016, 10:30
@darkjedi1109

Wie ich persönlich darüber denke muss ich wohl nicht äußern ;-)

Besser nicht ;-)

Normalerweise bemühe ich mich, in meinen Antworten sachlich zu bleiben. Da ich aber auch "nur" Mensch bin, kann ich mit ab und zu nicht verkneifen meine persönliche Ansicht einfließen zu lassen

Hexle2  14.06.2016, 05:20
@Hexle2

Danke fürs Sternchen

Normalerweise sind ja nur 6 Wochen bei identischer Erkrankung (auch bei
Unterbrechung) --> das hieße sie bekommt noch 1 Woche und wendet sich
danach an die Krankenkasse?

Ja.

Auf der Krankschreibung für den Arbeitgeber steht ja kein Krankheitsbild
- aber wie findet man dann heraus, ob es sich um die selbe Krankheit
handelt?

Abfrage bei der Krankenkasse, die wissen das.

Wenn sie den Urlaub zur Erholung von der Krankheit genutzt hat/nutzen
wollte - war sie dann nicht faktisch durchgehend krank? Für die Zeit des
Urlaubs gibt es aber keine Krankschreibung - aber nahtlos im Anschluss
(und durch ihre Äußerung)

Es interessieren nur die vorliegenden Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen.

darkjedi1109 
Fragesteller
 09.06.2016, 10:12

Danke!