Wer zahlt bei chronischer Krankheit, wg der man immer mal wieder krank ist (nach 6 Wochen/Jahr?

6 Antworten

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Hallo,

wenn zwischen dem Ende der letzten Arbeitsunfähigkeit (AU) mit derselben Krankheitsursache und dem Beginn der neuen AU mindestens 6 Monate liegen, hat der Arbeitgeber erneut die vollen 6 Wochen Entgeltfortzahlung (EFZ) zu leisten.

Wenn die Abstände kürzer sind, gilt die 12-Monatsfrist:

  • Man ermittelt die erste AU aufgrund dieser Krankheitsursache (Wichtig: frühestens Beschäftigungsbeginn bei diesem Arbeitgeber!). Wenn eine 6-Monatslücke auftaucht, ist die erste AU nach dieser Lücke der Beginn der 12-Monatsfrist. Innerhalb dieses 12-Monatszeitraums hat der Arbeitgeber nur für insgesamt 42 Tage EFZ zu leisten.

  • Bei der nächsten AU nach diesen 12 Monaten beginnt eine neue 12-Monatsfrist (mit dem Tag der neuen AU) mit erneut 42 Tagen EFZ.

Ggf. die genauen AU-Zeiten hier einstellen.

http://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__3.html

Gruß

RHW

Danke für den Stern!

Frag bei deiner Krankenkasse einfach nach, die kennen sich da aus und geben bereitwillig Auskunft.

Das gilt immer und auch bei einer chronischen Erkrankung. Habe auch eine chronische Erkrankung. War mehr als 6 Wochen letztes Jahr am Stück krank, das übernimmt dann die Krankenkasse. wenn das nur durch einen Tag unterbrochen wird, beginnt es wieder neu zu zählen. Also wenn du 36 Wochen krank bist, aber immer in Woche 6 dann einen Tag arbeitest, ist das für den Arbeitgeber eine mittlere Katastrophe ;)

Meines Wissens nach werden 6 Wochen/Jahr und Krankheit gerechnet. D.h., wenn du chronisch erkrank bist, zahlt die KK alles, wenn du insgesamt über 6 Wochen daran erkrankt bist-egal, ob du zwischendrin arbeiten gehst oder nicht. Wichtig ist nur, dass es sich um ein- und dieselbe Krankheit handelt.

War mehr als 6 Wochen letztes Jahr am Stück krank, das übernimmt dann die Krankenkasse. wenn das nur durch einen Tag unterbrochen wird, beginnt es wieder neu zu zählen.

Das ist Unsinn, wenn es sich um ein und dieselbe Erkranung handelt!

Also wenn du 36 Wochen krank bist, aber immer in Woche 6 dann einen Tag arbeitest, ist das für den Arbeitgeber eine mittlere Katastrophe

Und dann kann die negative Gesundheitsprognose greifen und der Arbeitgeber kann eventuell personenbedingt (aufgrund der Erkrankung) ordentlich kündigen.

Wenn es dieselbe Erkrankung ist, werden die Tage od. Wochen zusammengezählt. z.B. 4 Wochen im April und nochmal 2 Wo. im Juni ergeben ja auch 6 Wochen. Dann würde im Juni nach 2 Wo.und weitere Krankheitstage von der Kasse Krankengeld gezahlt. Ob das nur für ein Jahr giilt od,. für längere bzw. welche Zeiträume kann ich auch nicht genau sagen. Gesetze ändern sich immer mal wieder.

Das gilt innerhalb eines Zeitraumes von 12 Monaten.

Innerhalb dieses Zeitraumes werden Zeiten der Arbeitunfähigkeit aufgrund derselben Krankheit auch dann nicht addiert, wenn zwischen ihnen die Arbeit für mindestens 6 Monate ununterbrochen aufgenommen werden konnte.

in Österreich zahl die Krankenversicherung wenn du länger als 6 Wochen im Ganzen krank geschrieben bist