Lohnabrechnung für Tätigkeiten als freiberufliche Honorarkraft - woher nehmen?

1 Antwort

Wenn ich deine Frage richtig interpretiere ist wohl mit "Amt" das Arbeitsamt gemeint.

Vermutlich spielst du auf die Hinzuverdienstgrenze von 20% des Arbeitslosengeldes an.

Deine Freundin muss zumindest eine "Gewinnermittlung" gem. § 4 Abs. 3 EStG fertigen.

Als Honorarkraft schreib man Rechnungen über die erbrachte Tätigkeit!!!