Löschung beantragen mit entwerteten Schuldtitel - Original oder Kopie?
Hallöchen,
habe endlich meinen Fehler den ich damals mit achtzehn gemacht habe bezahlen können und habe vor zwei Wochen den originalen entwerteten Schuldtitel bekommen, ich möchte nun die Löschung beantragen beim Vollstreckungsgericht, den Antrag dafür habe ich ausgefüllt, nun muss ich natürlich beweisen das die Schulden bezahlt wurden, wie mache ich das am besten?
Ich wollte die Überweisungsbestätigung, die e-Mail vom Gläubiger (wo dieser bestätigt das Geld erhalten zu haben) und eigentlich den entwerteten Schuldtitel hinschicken, da ich nicht glaube das die e-Mail und die Überweisungsbestätigung ausreicht.
Nun frag ich mich aber ob ich das Original wirklich verschicken muss? Habe dazu nicht wirklich was gefunden im Internet, jedoch wurde mir öfters von Bekannten gesagt das ich diesen Schuldtitel unbedingt behalten muss, wie gehe ich hier nun vor?
Vielen Dank schon einmal für die Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen,
1 Antwort
Gibt es keine Informationen im Antrag, welche Unterlagen eingereicht werden müssen?
Ich würde einfach beides Kopie versenden, oder mal bei Vollstreckungsgericht anrufen.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass du die Nachweise notariell beglaubigen lassen musst. Das würde etwa 30,- EUR kosten.
.....für alle Arten von Anträgen und Aufträgen auf Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen......
Bei dem Antrag handelt es sich doch nicht um die Einleitung eines Vollstreckungsverfahrens, oder?
Handelt es sich um diesen Antrag?
https://www.ag-hagen.nrw.de/aufgaben/Zenvg/Antrag-auf-Loeschung.pdf
Welche Rolle spielt in deiner Sache der Gerichtsvollzieher?
Stimmt dann sollte die Kopie ja doch eigentlich ausreichen.
Nein geht um den aus Niedersachsen/Goslar, der Gerichtsvollzieher hatte bei mir eine Vermögensauskunfr gemacht, deswegen muss der da mit rein, wurde mir damals vom Gerichtsvollzieher so auch gesagt.
Der Inhalt des Antrags wird doch sicher ähnlich sein, oder?
Hast du die Sache mit dem Gerichtsvollzieher bereits geklärt?
Ich muss mit dem Gerichtsvollzieher nichts klären, der hatte mich an die Gläubiger verwiesen damals und meinte er ist für nichts mehr zuständig.
er meinte erst wieder sobald eine vermögenserklärung in 2 Jahren erbracht werden muss.
Hab gerade nochmal geschaut und doch wenn ich es richtig verstehe MUSS ich das Original verschicken, sehr komisch und eigentlich ja wirklich nie der Fall… oder verspreche ich da was falsch?
„Hervorzuheben ist für alle Arten von Anträgen und Aufträgen auf Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen die notwendige Schriftform und die Beifügung der Originale Ihrer Vollstreckungstitel und Zustellungsnachweise.“