Löschung beantragen mit entwerteten Schuldtitel - Original oder Kopie?

1 Antwort

Originaldokumente solltest du auf keinen Fall verschicken!

Gibt es keine Informationen im Antrag, welche Unterlagen eingereicht werden müssen?

Ich würde einfach beides Kopie versenden, oder mal bei Vollstreckungsgericht anrufen.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass du die Nachweise notariell beglaubigen lassen musst. Das würde etwa 30,- EUR kosten.

YumaYamamoto 
Fragesteller
 23.05.2022, 02:22

Hab gerade nochmal geschaut und doch wenn ich es richtig verstehe MUSS ich das Original verschicken, sehr komisch und eigentlich ja wirklich nie der Fall… oder verspreche ich da was falsch?

„Hervorzuheben ist für alle Arten von Anträgen und Aufträgen auf Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen die notwendige Schriftform und die Beifügung der Originale Ihrer Vollstreckungstitel und Zustellungsnachweise.“

heurekaforyou  23.05.2022, 02:31
@YumaYamamoto

.....für alle Arten von Anträgen und Aufträgen auf Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen...... 

Bei dem Antrag handelt es sich doch nicht um die Einleitung eines Vollstreckungsverfahrens, oder?

Handelt es sich um diesen Antrag?

https://www.ag-hagen.nrw.de/aufgaben/Zenvg/Antrag-auf-Loeschung.pdf

Welche Rolle spielt in deiner Sache der Gerichtsvollzieher?

YumaYamamoto 
Fragesteller
 23.05.2022, 02:39
@heurekaforyou

Stimmt dann sollte die Kopie ja doch eigentlich ausreichen.

Nein geht um den aus Niedersachsen/Goslar, der Gerichtsvollzieher hatte bei mir eine Vermögensauskunfr gemacht, deswegen muss der da mit rein, wurde mir damals vom Gerichtsvollzieher so auch gesagt.

heurekaforyou  23.05.2022, 02:47
@YumaYamamoto

Der Inhalt des Antrags wird doch sicher ähnlich sein, oder?

Hast du die Sache mit dem Gerichtsvollzieher bereits geklärt?

YumaYamamoto 
Fragesteller
 23.05.2022, 17:57
@heurekaforyou

Ich muss mit dem Gerichtsvollzieher nichts klären, der hatte mich an die Gläubiger verwiesen damals und meinte er ist für nichts mehr zuständig.

er meinte erst wieder sobald eine vermögenserklärung in 2 Jahren erbracht werden muss.