Liegen Maßnahmeträger unter den Fittichen des Jobcenters?
Ich meine, dass das Jobcenter deren Vorgesetzten ist und der Maßnahmeträger zu tun und zu lassen hat, was das Jobcenter will? Mir kommt es so vor, auch aus diesem Grund weil der Maßnahmeträger sich vom Jobcenter genehmigen lassen musste zwischen den Jahren (Weihnachten und Sylvester) zumachen zu dürfen.
Ich habe dies am Mittwoch nämlich am eigenen Leib erfahren als die Angestellte das meiner Freundin bei ihrem Einzelcoaching sagte.
5 Antworten
Ich kannte mal einen... "Verein", der Hilfsangebote für bestimmte Menschen führte. Die Mitarbeiter dort waren allesamt Arbeitssuchende, die vom Jobcenter aus dort hin geschickt wurden.
Da hat das Jobcenter wirklich alles kontrolliert und bestimmt. Selbst die Arbeitsverträge wurden mit dem Amt geschlossen, da stand dann in etwa drinnen: "Sie sind ab dem xx.xx.20xx in unserem Auftrag bei der Firma abc als xyz beschäftigt".
Das Jobcenter konnte auch eigenmächtig Verträge verlängern oder eben kündigen und hat von dieser Möglichkeit gerne und reichlich Gebrauch gemacht - der eigentliche Arbeitgeber hat jedesmal in die Röhre geguckt, wenn plötzlich ein altgedienter Veteran versetzt und durch jemanden ersetzt wurde, der nichtmal seinen eigenen Namen in lateinischen Buchstaben schreiben konnte...
Maßnahmen werden ausgeschrieben. Alle Spielregeln zum Ablauf der Maßnahmen, wie Fehlzeitenregularien werden bei Zuschlagserteilung in den VU und den Rahmenverträgen vom REZ festgelegt. Das Jobcenter hat sich an diese ebenso zu halten, wie der Träger, der den Zuschlag bekommen hat.
Wenn zwischen Weihnachten und Silvester eine Teilnahme vorgesehen ist, haben Träger, Mitarbeiter und Teilnehmer Pech gehabt.
https://www.arbeitsagentur.de/ausschreibungen/arbeitsmarktdienstleistungen
Die Arbeitsmarktdienstleistungen werden durch Vergabeverfahren der Regionalen Einkaufszentren (REZ) im Auftrag der Agenturen für Arbeit und Jobcenter
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Vertrragspartner des Maßnahmeträgers ist also die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter
die REZ kümmern sich lediglich um die Ausschreibung ....
Wo ist das Problem ?
Arbeitest Du, dann liegt es auch an der Vereinbarung mit dem Arbeitgeber ob
zwischen den Jahren (Weihnachten und Sylvester
gearbeitet werden muss oder nicht.
Das JobCenter erwartet nur, dass Du in dem Maße präsent bist, wie es im Arbeitsleben ebenfalls gefordert wird.
Arbeitslosigkeit ist kein Urlaub.
Darum geht es nicht! Erst kapieren, dann mekkern wegen nichts!
mekkern, das war Dein Part. (kapieren, wäre auch nicht schlecht)
Maßnahmeträger erhalten ihre Auftrage z.B. vom JobCenter. Dazu gibt es vertragliche Vereinbarungen, die auch vom Maßnahmeträger einzuhalten sind.
So ist das in der ganzen Republik (mit Verträgen) , was sollte daran so bemerkenswert sein ?
Darum geht es nicht. Es geht nur darum, warum der Maßnahmeträger beim Jobcenter die Schließung von zwei Tagen zwischen den Jahren genehmigen lassen muss und um nichts mehr.
Renn doch mit dem Kopf durch die Wand. :o)
Deine Argumente sind falsch. Du willst oder kannst das nicht verstehen, warum ?
Es geht dabei ausschließlich um ein Vertragsverhältnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer. Das hat mit Arbeitgeber und Arbeitnehmer nichts zu tun.
Äpfel werden auch dann nicht zu Birnen, wenn Du beharrlich darauf bestehst.
Weil die Schließung für diesen Zeitraum vertraglich nicht geregelt ist/war !
Die Richtung bestimmt das JC, natürlich. Die wollen ja, dass ihre Klienten wieder einen Job finden. Das JC sucht sich dann den aus, der das für sie optimale Konzept bietet.
Wieso sollen Maßnahmen zwischen Weihnachten und Silvester durchgeführt werden. Da ist die Konzentration auf beiden Seiten nicht sehr hoch.
Wieso bist du bei einem Einzelcoaching deiner Freundin dabei? Da hast du nichts zu suchen. Deine Freundin soll gecoacht werden und braucht keine Zuschauer. Das entspricht nicht den Richtlinien. Fremde haben da nichts zu suchen.
Das Jobcenter ist nicht Vorgesetzter, sondern Kunde des Trägers. Da es häufig der einzige oder zumindest der größte Kunde ist, hat es nunmal einen großen Einfluss.
Umgekehrt wird ein Schuh draus. In ausgeschriebenen Maßnahmen ist der Träger "Kunde" des Jobcenters bzw. der Stellen die noch über dem Jobcenter liegen.
Das JC bezahlt den Träger. Somit ist das JC Kunde.
Das Jobcenter erteilt den Auftrag und kann diese bei ungenügender, mangelhafter Umsetzung wieder entziehen. Damit ist der Träger der Kunde. Da können wir uns jetzt im Kreis drehen, es ändert nichts daran.
und wieso machen die was das Jobcenter möchte und warum müssen sie eine Genehmigung beim Jobcenter holen, damit sie Tage zwischen Weihnachten und Sylvester schließen dürfen? Meines Wissens beantragt man Urlaub nur bei seinem Vorgesetzten.
Weil die Maßnahmebedingungen von höheren Instanzen als das Jobcenter gemacht werden und das Jobcenter trotz allem noch über dem Träger steht.
Wenn Du beim Metzger 100 Gramm geschnittene Wurst kaufst, muss dann der Metzger die Wurst nur dann in Scheiben schneiden, wenn Du sein sein Chef bist?
Also ist das Jobcenter, wenn man es so sieht der reguläre Arbeitgeber des Maßnahmeträgers. Diese bieten auch z.B. Umschulungen im Lagerbereich, Industrie und Büro an. Ohne das Jobcenter hätten die ja quasi keine Kunden und müssten schließen.
Nein, das Wort Arbeitgeber ist nicht zutreffend und auch damit nicht vergleichbar. Und natürlich haben Träger auch ohne Jobcenter Kunden. Es gibt genügend andere Kostenträger wie Bundeswehr, Rententräger, Agentur für Arbeit, BAMF, Firmen, Selbstzahler etc.
Ein Träger der gut aufgestellt ist, beschränkt sich nicht nur auf Ausschreibungsmaßnahmen.
Urlaub gibt es nur für Arbeitnehmer die im Beschäftigungsverhältnis (Bundesurlaubsgesetz).
Arbeitslose z.B. haben keinen Urlaubsanspruch nach diesem Gesetz.
Ja deswegen haben die es extra beim Jobcenter genehmigen lassen müssen. Das Jobcenter hat ja auch zu, jedenfalls bei uns.