Maßnahmen Jobcenter.Kinder mitnehmen?
Folgendes: Meine Nachbarin ist alleinerziehende Mutter eines neunjährigen Sohnes. Nun ist es so, dass sie ab Mai an einer Eingliederungsmaßnahme teilnehmen muss. Auch während der Schulferien. Eine Betreuungsmöglichkeit für ihren Sohn während dieser Zeit ist nicht vorhanden. AUf ihre Frage, wie das denn funktionieren soll, mit ihrem Sohn, sagte die Tante von der Maßnahme, dass die Kinder mitgebracht werden ,hat man keine Betreeung während der Zeit.
Allerdings befinden sich dort keine Räume für die Kinder, keine Spielmöglichkeiten und auch keine Fachkräfte, welche die Kinder betreuen..bedeutet: die Kinder halten sich mit den anderen personen in den Schulungsräumen auf. Das kommt mir doch sehr spanisch vor. Hat jemand Ahnung, ob das rechtens ist? Ich habe so das gefühl, dies ist rechtswisrig. Das Jobcenter hätte ihr wohl gesagt, dass dies so gemacht werden "muss".. aber das Jobcenter sagt ja auch viel, ist der Tag lang...
5 Antworten
Was soll daran schlecht sein, wenn ein 9jähriges Kind sich in einem Schulungsraum befindet? Er muss sich dann eben mal leise alleine beschäftigen.
Wie will die Mutter denn die Betreuung organisieren, wenn sie arbeiten will? Sie kann ja kaum immer in allen Ferien Urlaub nehmen. Will sie das Kind dann auch mit zur Arbeit nehmen?
Erstens kann ein 9 jeahriger doch ein paar Std. zu Hause bleiben?
Falls nicht, ist es doch gut, dass er mitdarf, dann muss er sich halt selbst beschaeftigen oder mit anderen Kindern spielen. Oder deine Bekannte kann ihm eine Ferienaktivitaet besorgen oder ihn bei Schulfreunden unterbringen, ich freue mich immer wenn meine Kinder in den Ferien Besuch haben.
Ha.. Da sieht man mal..wie unwissend hier viele sind... lest Euch das mal durch, bevor Ihr Eure Unwissenheiten verbreitet:
Nach Schulschluß und in den Ferien keine Maßnahme-Teilnahme, wenn man alleinerziehend ist:
Schichtarbeit, Wochenendarbeit, Bewerbungen für das ganze BRD-Gebiet und Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit sind nach Schulschluß und in den Ferien für Alleinerziehende gem. § 10 Abs. 1 Nr. 3 SGB II nicht zumutbar wenn der Betroffene angibt, über keine fachgerechte und entsprechend zugelassene Betreuungsmöglichkeit gem. SGB VIII zu verfügen. Einen Sanktionstatbestand „Weigerung Kinder Fremdbetreuen zu lassen“ gibt es nicht, weshalb eine dahingehende Regelung in einer Eingliederungsvereinbarung (EGV) nichtig (§ 58 Abs. 2 Nr. 1 SGB X) wäre.
ich weiss nicht, wie lange bei Dir Amtstermine sind, aber ich würde von nem 9jährigen schon erwarten, dass er da auch mal daneben sitzen kann, ohne gleich die Bude abzufackeln. Und umgekehrt vom Mitarbeiter: wenn Kind dabei, kein Problem (außer eben: wenn Bude abfackeln).
Ehrlich gesagt sehe ich null das Problem und die Rechtswidrigkeit, die Du unterstellen möchtest.
Und wenn die sagt, das geht bei Schulung: ja bitte. kein Problem.
Mag sein, aber wenn sie es ernst meint muss sie hin. Ein 9 Jähriger kann sich 3 Stunden beschäftigen. Dass sie keine einzige Freundin hat (suchen!) oder einen Vater fürs Kind kann ich einfach nicht glauben, außerdem.