Lenkererhebung zu schnell fahren (Österreich)?
Hallo
Meine Frage lautet ab welcher Geschwindigkeit (im Ortsgebiet) eine Lenkererhebung gemacht wird?
Ich habe letztens mit nem Freund diskutiert und so wirklich wussten wir beide nicht wann das der Fall ist.
Danke im Voraus!
3 Antworten
Vorsicht Halbwissen:
Ich glaube, eine Lenkererhebung wird durchgeführt, wenn man die Geschwindigkeit soweit übertritt, dass ein (zeitlich begrenzter) Führerscheinentzug möglich ist.
Das ist im Ortsgebiet ab 40km/h zu schnell, und außerhalb 50km/h.
Siehe hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/fuehrerschein/7/Seite.041020.html
Danke, das wusste ich nicht. Nachdem es in der Frage nur um die Geschwindigkeit gegangen ist, habe ich halt nach dem "schweren Vergehen" diesbezüglich gesucht ;)
Eine lenkererhebung leitet die BH ein wenn eine Anzeige der Polizei vorliegt, meist so ca ab 10km/h drüber..... in einer 30er zone kanns auch mit weniger sein....
Bei neuen radarkästen kann es dir auch schon bei 2-3 km/h passieren
Echt? Das kommt mir gar sehr wenig vor. Da ist ja das Papier fast so teurer wie die Strafe(ein wenig übertrieben)
Als Österreicher bekommst zuerst eine anonymmverfügung wenn du einen festen Wohnsitz hast, das Vergehen nicht zu schwer war und du kein Ausländer bist
schon mal in Frankreich 1 km/h drüber gewesen......
Achso und als Österreicher weißt du da auch ca die Geschwindigkeiten oder ist es so wie wiiha geschrieben hat?
Schweres vergehen ist ca das was wiiha geschrieben hat
Es gibt in Österreich leider keine landesweite Regelung. Die Entscheidung hängt von der jeweiligen Behörde ab. Ich zuletzt für 36 km/h in einer 30-er Zone 30 Euro bezahlt, wobei das eine ungewöhnlich niedrige Strafe war. In der Regel beginnen Strafen bei 50 Euro. Lenkererhebung wird eingeleitet, wenn man die Anonymverfügung nicht bezahlt, unabhängig vom Betrag. Das ist aber in Deutschland oder Frankreich auch nicht anders.
Und von der Geschwindigkeit? Gleich wie die anderen meinen? PS. 30 Euro finde ich nicht unbedingt zu viel.
Wie geschrieben: es gibt keine einheitliche Regelung. Als Faustregel kannst du in Österreich +10% betrachten. Damit kommst du in der Regel durch.
Eine lenkererhebung wird durchgeführt wenn du auf die anonymverfügung nicht reagierst oder das Vergehen schwer war oder du Ausländer bist bzw. keinen festen Wohnsitz in Österreich hast