Lenkererhebung zu schnell fahren (Österreich)?

3 Antworten

Vorsicht Halbwissen:

Ich glaube, eine Lenkererhebung wird durchgeführt, wenn man die Geschwindigkeit soweit übertritt, dass ein (zeitlich begrenzter) Führerscheinentzug möglich ist.

Das ist im Ortsgebiet ab 40km/h zu schnell, und außerhalb 50km/h.

Siehe hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/fuehrerschein/7/Seite.041020.html

netzy  17.06.2019, 20:06

Eine lenkererhebung wird durchgeführt wenn du auf die anonymverfügung nicht reagierst oder das Vergehen schwer war oder du Ausländer bist bzw. keinen festen Wohnsitz in Österreich hast

wiiha  17.06.2019, 20:13
@netzy

Danke, das wusste ich nicht. Nachdem es in der Frage nur um die Geschwindigkeit gegangen ist, habe ich halt nach dem "schweren Vergehen" diesbezüglich gesucht ;)

Eine lenkererhebung leitet die BH ein wenn eine Anzeige der Polizei vorliegt, meist so ca ab 10km/h drüber..... in einer 30er zone kanns auch mit weniger sein....

Bei neuen radarkästen kann es dir auch schon bei 2-3 km/h passieren

MichiFrage26 
Beitragsersteller
 17.06.2019, 20:02

Echt? Das kommt mir gar sehr wenig vor. Da ist ja das Papier fast so teurer wie die Strafe(ein wenig übertrieben)

netzy  17.06.2019, 20:08
@MichiFrage26

Als Österreicher bekommst zuerst eine anonymmverfügung wenn du einen festen Wohnsitz hast, das Vergehen nicht zu schwer war und du kein Ausländer bist

schon mal in Frankreich 1 km/h drüber gewesen......

MichiFrage26 
Beitragsersteller
 17.06.2019, 20:16
@netzy

Achso und als Österreicher weißt du da auch ca die Geschwindigkeiten oder ist es so wie wiiha geschrieben hat?

netzy  17.06.2019, 20:17
@MichiFrage26

Schweres vergehen ist ca das was wiiha geschrieben hat

Es gibt in Österreich leider keine landesweite Regelung. Die Entscheidung hängt von der jeweiligen Behörde ab. Ich zuletzt für 36 km/h in einer 30-er Zone 30 Euro bezahlt, wobei das eine ungewöhnlich niedrige Strafe war. In der Regel beginnen Strafen bei 50 Euro. Lenkererhebung wird eingeleitet, wenn man die Anonymverfügung nicht bezahlt, unabhängig vom Betrag. Das ist aber in Deutschland oder Frankreich auch nicht anders.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
MichiFrage26 
Beitragsersteller
 18.06.2019, 17:45

Und von der Geschwindigkeit? Gleich wie die anderen meinen? PS. 30 Euro finde ich nicht unbedingt zu viel.

elch77  01.07.2019, 07:35
@MichiFrage26

Wie geschrieben: es gibt keine einheitliche Regelung. Als Faustregel kannst du in Österreich +10% betrachten. Damit kommst du in der Regel durch.