Leinenpflicht für Hunde im Wald oder auf Feldern?

9 Antworten

Es gibt in Deutschland keine generelle Leinenpflicht, jedoch ist in vielen Gebieten während der Brut und Setzzeit (Februar bis Mitte Januar) Leinenpflicht, damit die Wildtiere ihre Jungen ungestört bekommen und etwas großziehen können.

Bei Hunden mit hohem JAgdtrieb ist es allerdings auch sinnvoll, die Zeit, in der er an der Leine geführt wird, auf eine größere Spanne auszuweiten, damit kein Wild, Hund oder Mensch zu schaden kommt.

Wenn du dich nicht daran hälst und erwischst wirst, wirst du wohl anfangs eine Abmahnung erhalten. Es handelt sich aber um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldstrafe belangt werden kann.

xAdmiralAckbarx  28.05.2015, 08:48

Das würde ja bedeuten, dass zwei Wochen im Jahr keine Brut und Setzzeit ist...

Certainty  28.05.2015, 08:54
@xAdmiralAckbarx

Hast recht. Januar sollte Juni sein. Mein Fehler.

Also von Februar bis Mitte Juni.

Jetzt, zur Brut- und Setzzeit auf jeden Fall. Ansonsten mußt du dich bei deiner Gemeinde erkundigen, ob du den Hund innerhalb der Gemarkung anleinen mußt, das regelt jede Gemeinde selbst.

xAdmiralAckbarx  28.05.2015, 00:47

Es besteht KEINE generelle Pflicht. Dies wird von Bundesland zu Bundesland gesondert geregelt. Die Gemeinde kann hier nichts regeln. Das wird übergeordnet vom Land geregelt. Hier gilt das Landesforstgesetz... 

Bitterkraut  28.05.2015, 10:51
@xAdmiralAckbarx

lesen! ich spreche von innerhalb der Gemarkung der Gemeinde, da regelt die Gemeinde/Kommune die Anleinpflicht und nicht das Land.

xAdmiralAckbarx  29.05.2015, 16:49
@Bitterkraut

FALSCH! Auch wenn es sich um Gebiete der Gemeinde handelt, greift hier dennoch das Landes- bzw. Bundesrecht! Keine Gemeinde darf hier selbstständig irgendwelche Regeln aufstellen. Lediglich dort wo das übergeordnete Recht nicht greift, kann die Gemeinde selbst handeln. Was zum Beispiel mit der Leinenpflicht in Parks oder generelle Leinenpflicht innerhalb des Ortes entspricht. Ordnungsgelder verhängen etc. dürfen sie aber dennoch. 

Ja, es hat ziemlich heftige Konsequenzen wenn du nicht auf den Förster hörst!

Du als Hundehalter musst dich darüber informieren wann und zu welchen Zeiten dein Hund in Feld, Wald und Flur nur angeleint ausgeführt werden darf...

Jetzt ist nämlich Brut- und Setzzeit.

Informiere dich mithilfe von Tante Google.

Du darfst aber deinen Hund an eine lange Flexi oder an eine Schleppleine nehmen.

Außerdem übe weiter an der Abrufbarkeit deines Hundes aus jeder Situation.

Das ist durch das Landesforstgesetz geregelt. Je nach Bundesland gibt es da ganz große Unterschiede. In den meisten Bundesländern ist es aber so, dass es KEINE allg. Leinenpflicht gibt. Dann gibt es Bundesländer die Beschränkungen eingeführt haben. Beschränkungen können die Brust- und Setzzeit betreffen; dass der Hund nur auf Waldwegen etc. frei laufen darf; dass eine generelle Leinenpflicht besteht.

Die generelle Leinenpflicht wurde aber bereits von einem OVG gekippt. Auch die anderen Bundesländer werden mit der Zeit folgen. Gemeinden haben kein Recht Beschränkungen auf Feld und Wiese zu erteilen.
Wenn keine Beschränkung besteht, ist es in der Brut- und Setzzeit lediglich wichtig, dass du selbst wachsammer bist, der Hund wirklich abrufbar ist und du dich wirklich nur auf den Wegen mit deinem Hund befindest.
Bist du denn sicher, dass es ein Förster gewesen ist? Hat sich diese Person amtlich bei dir ausgewiesen bzw. zu erkennen gegeben? Wenn dem nicht so ist, dann war es sicherlich nur ein Pächter und hat keinerlei Weisungsbefugnis dir gegenüber... 
Aus welchem Bundesland kommst du denn?

sponti68  28.05.2015, 02:20

sehr gut geschrieben und korrekt beantwortet. 

Jerne79  28.05.2015, 03:07

Wenn dem nicht so ist, dann war es sicherlich nur ein Pächter und hat keinerlei Weisungsbefugnis dir gegenüber... 

Das mag bezüglich der Weisungsbefugnis stimmen. Allerdings haben Pächter trotzdem gewisse Rechte. Ist beispielsweise der Pächter jagdschutzberechtigt, so darf er (auch hier abhängig vom Bundesland) ggf. auf wilderne Hunde schießen. Auch wenn das heute selten passiert, sollte man es zumindest im Hinterkopf behalten, bevor man einen eventuell nicht abrufbaren Hund ohne Leine im Wald herumflitzen läßt. (Mir geht es hier nicht darum, dieses Vorgehen gutzuheißen oder diesbezüglich eine Diskussion vom Zaun zu brechen, sondern lediglich um die Feststellung einer Tatsache.)

Ich bitte das auch nicht als Kritik, sondern als Ergänzung eines sehr guten Beitrages zu sehen.

Jerne79  28.05.2015, 03:18
@Jerne79

Ergänzend: Ggf. = außerhalb der Einwirkung des Besitzers und hetzend

In Anbetracht der Tatsache, wie viele verantwortungslose Hundebesitzer sich darüber freuen, wenn ein Hund beispielsweise Kaninchen über Felder hetzt und belustigt erzählen, wie viele er schon erwischt hat, ist das beim besten Willen kein absurdes Szenario.

sejler  01.06.2015, 00:02
@Jerne79

.....wenn ein Hund beispielsweise Kaninchen über Felder hetzt...

Kann ich hier von meinem Balkon oder aus dem Garten  regelmäßig beobachten und nicht nur mit Kaninchen.....

Spricht man die Hundebesitzer an, wird man angepöbelt oder sogar bedroht.

Hallo,

eine bundesweit geregelte Anleinpflicht - auch zur Brut - und Setzzeit - gibt es nicht, auch wenn viele Leute das immer irrtümlich annehmen.

Das alles regelt das jeweilige Bundesland.

http://www.hundeblogger.net/gesetze-und-rechtliches/leinenpflicht-fuer-hunde-so-sind-die-bestimmungen-der-bundeslaender/

Also, informiere dich bitte, welche Regelungen für dein Bundesland gelten. Und wenn es Regelungen gibt, dann MUSST du dich daran halten, denn ansonsten könnte es ziemliche Ordnungsstrafen nach sich ziehen, wenn du dich an gesetzliche Regelungen nicht hältst. (Die stehen dann übrigens auch im jeweiligen Gesetz aufgeführt!)

Gutes Gelingen

Daniela