Mein Hund wurde angegriffen jetzt bekomm ich Teil schuld, Ist das rechtens?

6 Antworten

Nein - dein Hund muß nicht an der Leine sein. Der Hund der deinen verletzt hat ist Haftungspflichtig, somit dessen Besitzer - immer.

Wenn der andere Hund auch eine Bisswunde von deinem hat, dann muß deine Versicherung diesen bezahlen.

Da Hunde unter der Gefährdungshaftung liegen - ist immer der Hundehalter (egal aus welchem Grund) Haftpflichtig, dessen Hund einen Schaden angerichtet hat.

Fertig.



Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen
Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der  Schaden durch ein  Haustier verursacht wird, das dem  Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt istund entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr  erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der  Schaden auch  bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.

§833 BGB

https://dejure.org/gesetze/BGB/833.html

->

Wenn also die Frau das Tier zu privaten zwecken hält ist sie ersatzschadenpflichtig.

Burns2014 
Fragesteller
 09.06.2016, 10:46

Ich beziehe mich jetzt auch darauf und sende der Versicherung das als Antwort zurück. Vielen Dank erst mal 

DogSam61  26.10.2018, 19:59

Das ist schwierig, weil wir Nachbarn sind, ich möchte keinen Streit in der Nachbarschaft. echt blöde Situation

Wer beißt zahlt, ganz einfach.

Dein Anspruch richtet sich gegen den fremden Hundehalter. Dieser hat zufällig eine Tierhalterhaftpflichtversicherung, welche natürlich versucht den Schaden klein zu halten. Sie pokern, denn eigentlich zahlt, wer beißt. Egal ob an der Leine oder ohne Leine oder gerissene Leine, einfach weil hier die Gefährdungshaftung greift.

Du brauchst dich nicht mit der Versicherung des Verursachers rumzuplagen. Nimm dir einen Anwalt und richte deine Forderung an den HH, nicht an dessen Versicherung.

Schau mal hier: http://www.frag-einen-anwalt.de/Hundebiss-Gegnerische-Versicherung-zahlt-nur-teilweise--f254284.html

Vielleicht hilft Dir das weiter. Übrigens wäre es für die Haftungsfrage tatsächlich ein deutlicher Unterschied, wenn Dein Hund angeleint gewesen wäre (vgl. AG Frankfurt, Az. 32 C 4500/94-39).

friesennarr  08.06.2016, 19:52

Das was du da verlinkt hast ist kein Urteil, das ist eine Frage an einen Anwalt.

RobertLiebling  08.06.2016, 19:57
@friesennarr

Dessen bin ich mir durchaus bewusst, danke.

Von Interesse dürfte allerdings weniger die Frage an den Anwalt sein als dessen Antwort.

Das Urteil habe ich auf die Schnelle nicht als Volltextveröffentlichung gefunden. Zudem kommen juristische Laien damit auch nicht immer zurecht. Daher die Antwort eines Anwalts in einem möglicherweise vergleichbaren Fall, der übrigens ebenfalls auf das genannte Urteil Bezug nimmt.

friesennarr  08.06.2016, 19:58
@friesennarr

Tierhalter haftet für sein Tier

Für Schäden, die sein Tier anrichtet, haftet der Tierhalter normalerweise auch ohne Verschulden. Beispielsweise dann, wenn der eigene Hund unerwartet eine Beisserei mit einem kleinen Artgenossen anfängt und den verletzt.

Quelle:http://www.rechtsanwalt-kuhnke.de/rechtsgebiete-urteile/recht-rund-ums-tier/hunde/


Da Du Deinen Hund nicht an der Leine hattest, rechnen die Versicherungen immer mit einer Teilschuld. Das mit der Leine gilt in der Öffentlichkeit, wie auch auf privatem Gelände. Einzig im eigenen Garten muß der Hund nicht angeleint sein, um keine Teilschuld zu bekommen.

Das liegt an der gesetzlich festgelegten Gefährdungshaftung durch jeden Hund.

Da wird nicht nach Schuld des Tieres gehaftet (ein Tier kann mit "Schuld" nix anfangen), sondern er haftet, weil allein seine Existens bereits eine Gefährdung ist.

friesennarr  08.06.2016, 19:50

Nein stimmt nicht - Hunde unterliegen der Gefährdungshaftung. Egal ob Leine oder nicht ist immer der Halter haftpflichtig, dessen Hund einen Schaden verursacht hat - immer.

Ich glaube du kennst deine eigene Definition einer Gefährdungshaftung nicht interpretieren?

Genau weil ein Hund der Gefährdungshaftung unterliegt muß der, dessen Hund einen Schaden verursacht, zahlen.

Informiere dich mal auf einem Tierurteil Seite.

Menuett  08.06.2016, 19:55
@friesennarr

Es gibt einige Urteile, die da nicht zustimmen.

Und die Versicherungen zahlen in diesem Fall freiwillig immer erst nur die Hälfte. Und kommen meist gut dabei weg. Wenn auch nicht immer.

Ahzmandius  09.06.2016, 01:58

Quatsch:

Gefährdunghaftung wird dann relevant, wenn ein Schaden entstanden ist. Der  kleine Hund hat keinen Schaden am großen Hund verursacht -> Gefährdungshaftung für den kleinen Hund ist irrelevant.

Viel interessanter ist folgendes:

Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.

§833 BGB

https://dejure.org/gesetze/BGB/833.html

->

Wenn also die Frau das Tier zu privaten zwecken hält ist sie ersatzschadenpflichtig.