Als angestellter Arzt möchte ich mein häusl. Arbeitszimmer steuerlich absetzen - dies wurde abgelehnt, da mir ein Arbeitsplatz zur Verfügung stünde. Ist das ok?

4 Antworten

Naja, für Gutachten und wissenschaftliche Tätigkeit wird es definitiv benötigt. Es wird nur argumentiert, sobald ein anderer Arbeitsplatz prinzipiell zur Verfügung steht (auch wenn es kein eigener ist, und der die Voraussetzungen z.B. für die wissenschaftliche Tätigkeit nicht erfüllt), kann es nicht anerkannt werden.

Ich nehme mal Deinen als Frage eingestellt Ergänzung dazu.

Wenn es der wissenschaftlichen Arbeit dient, dann kannst Du es dort, bei den Einkünften aus freiberuflicher Tätigkeit als Betriebsausgaben abziehen.

Das Problem ist, für die Nachbearbeitung der klinischen Krankenunterlagen wird das Finanzamt eben den Arbeitsplatz in der Klinik annehmen, auch wenn Du Dir da einen Schreibtisch mit Kollegen teilen musst. Da würde helfen, wenn Dir die Klinikleitung bestätigen könnte, dass Du dort keinen festen Schreibtisch zur Alleinnutzung hast.

Und sonst, wie schon geschrieben, bei den Einnahmen aus freiberuflicher Tätigkeit. Ab und zu mal gegen Geld was in eine Fachzeitschrift, oder ein Buch beginnen.

Sofern nicht glaubhaft gemacht werden kann das dein häusliches Arbeitszimmer dringend benötigt wird und du es zwangsläufig zur Ausführung deiner Arbeit benötigst ist dies ok ja ..

Bin allerdings kein Jurist von daher kein Gewähr.

ok ist das nicht, aber was willst du schon machen gegen das FA ?

natürlich ist es ok.

Wenn im Krankenhaus ein Arbeitsplatz zur Verfügung steht, geht eben kein Arbeitszimmer. Punkt.

Ein Hausarzt kann auch kein Arbeitszimmer geltend machen, da er in der Praxis einen Arbeitsplatz hat.

Wieso soll dann für einen angestellten Klinikarzt etwas anderes gelten?