ALG 2: Reicht es, den Hauptantrag ohne Anlagen abgeben um die Frist zu wahren oder muss man direkt die Anlagen mit abgeben?

3 Antworten

Du solltest dir von deinem Antrag eine Kopie machen und darauf lässt du dir die Abgabe des originals bestätigen,schreib dazu noch formlos ein paar erklärende Zeilen,dass du die benötigten Anlagen und Nachweise nachreichen wirst !

Das reicht vollkommen aus um die Frist einzuhalten,dann muss der Antrag rückwirkend ab 1.des Antragsmonats berücksichtigt werden,auch wenn dieser noch nicht vollständig ist.

Ansonsten müsste ja jeder Antrag erst ab dem Monat berücksichtigt werden,in dem dieser vollständig ist.

Selbst wenn du jetzt keinen Antrag ausfüllen würdest und nur auf ein Blatt formlos ALG - 2 beantragen würdest,mit Datum und deinen Daten,dass dann unterschreibst,müsste dieser Antrag ab Eingang beim Jobcenter als gestellter Antrag berücksichtigt werden,der dann auf den 1.des Antragsmonats zurück greift.

Dann würdest du eben vom Jobcenter dann noch mal einen Antrag inkl.der Anlagen zugeschickt bekommen und gebeten diesen noch einmal auszufüllen und benötigte Nachweise beizulegen bzw.bei einem persönlichen Gespräch dann vorzulegen.

der antrag muss vollständig abgegeben werden. also auch mit anlagen, sonst ist der ungültig

Verbreite Bitte nicht so ein gefährliches Halbwissen.  Es ist schlichtweg falsch. 

@AntwortMarkus

na, wenn du meinst ... ohne quellenangabe kann ja jeder so ein unsinn schrieben wie du

@wiedermalich

Dann gibt dich mal eine Quelle für deinen Unsinn an.

Definitiv falsch...

Der HauptAntrag muss fristgerecht eingereicht werden. Die restlichen Unterlagen können nachgereicht werden. 

Man sollte es anmerken schriftlich,  dass die Belege nachgereicht werden. Man bekommt auch Bescheid, wenn noch ein Beleg fehlt.