5 Antworten

Solange die Lampe, die Du verwendest, zur Verwendung im Straßenverkehr zugelassen ist und auch die Art der Verwendung zugelassen ist, kein Problem.

Bei Deinem Link jedoch sieht das mal nicht so aus, als ob dem so wäre.

Aber, kleiner Ausweg, Du baust sie dran, aber so, dass sie nur gehen, wenn die Maschine aus ist.

Dann geht das.

Ich hab sie auch immer drunter gehabt und wenn du sie nicht gerade beim fahren anlässt dann interessiert es ehh keine sau.

Wie man in der Beschreibung lesen kann:

Je nach Einsatzort am Fahrzeug nicht in der StVO zulässig.

Wenn Du auf keinen öffentlichen Strassen fährst, also nur auf Privatwegen, dann darfst Du die montieren.

grundsätzlich sind nicht vom tüv abgenommene anbauteile verboten, insbesondere zusatzbeleuchtung.

tagsüber fallen die dinger aber sowieso nicht auf, wenn man nicht grade drunterguckt. ich würde mich damit aber lieber nicht bei der Polizei blicken lassen...