Lebensversicherung geerbt was dürfen wir als Aufstocker behalten?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ein Erbe kann ohne Probleme nur dann ausgeschlagen werden,wenn man Schulden erben würde bzw.wenn man nach Zahlung aller Verbindlichkeiten die mit dem Erbe in Zusammenhang stehen würden nichts mehr vom Erbe hätte oder sogar Schulden dadurch entstehen würden !

Von den 10.000 € könnten dann also erst einmal alle mit dem Erbe verbundenen nachweisbaren Aufwendungen abgezogen werden.

Da dein Mann berufstätig ist und schon seine Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll geltend macht und ggf.noch weitere berufsbedingte nachweisbare Aufwendungen,wird dieses einmalige Einkommen in der Regel dann voll auf euren Leistungsanspruch angerechnet.

Weil das Erbe euren monatlich zustehenden Leistungsanspruch übersteigt,muss dieses einmalige Einkommen zwingend auf 6 Monate Bezugszeitraum verteilt werden.

Selbst dieser Teilbetrag wird dann noch über eurem monatlichen Anspruch liegen,auch wenn man den KK - Beitrag berücksichtigen würde,aber der wird bei Leistungsausschluss bei euch ja eh nicht fällig,weil du über deinen Mann versichert wärst,wenn er in der gesetzlichen KV - ist.

Also würden die 10.000 € dann angenommen durch 6 Monate geteilt,ergibt dann pro Monat etwa 1666 € pro Monat,ist euer monatlicher Bedarf geringer würde der Leistungsanspruch für die nächsten 6 Monate aufgehoben,die müsstet ihr dann aus dem Erbe bestreiten.

Nach diesen 6 Monaten der Anrechnung könnt ihr dann wieder einen neuen Antrag stellen,dann wird noch evtl.vorhandenes Erbe von einmaligem Einkommen zum Vermögen und Vermögen wird dann bis zum so genannten Schonvermögen nicht mehr auf den Leistungsanspruch angerechnet.

Also dann mit allen verwertbaren Vermögen dürft ihr jeweils 150 € pro vollendetem Lebensjahr haben + einmalig 750 € für notwendige Anschaffungen,min.aber 3100 € + diese einmaligen 750 €.

Tin386 
Fragesteller
 15.10.2017, 13:09

Danke dir für deine schnelle Antwort!

Ich habe dazu noch eine Frage.Wir sind hier drei Personen und haben monatlich 1720€ zur Verfügung.Davon sind 220€ Freibeträge (Einkommen von meinem Mann das er behalten darf) Wir haben einen Bedarf vom Amt laut Bescheid in Höhe von 1500€. Dieser setzt sich aus Meinem Mann und mir sowie unserem Sohn (998€) und der Pauschalmiete (500€) zusammen.Mein Mann verdient 539€ dazu und wir erhalten Kindergeld in Höhe von 192€ das natürlich angerechnet wurde und in den 998€ enthalten ist.Wie wird dann gerechnet? Gehe Ich da richtig in der Annahme das, wir dann aus dem Bezug fallen und dann 6 Monate zu 1666€ Leben Plus die 220 Freibetrag den mein Mann durch seine Arbeit hat?Oder darf Er dann sein ganzes Gehalt behalten sowie das Kindergeld weil wir nicht mehr im Leistungsbezug sind? Vielen Lieben Dank schonmal im vorraus!

Liebe Grüße

isomatte  16.10.2017, 08:39
@Tin386

Wenn eure monatliche KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) bei 500 € liegt,dann kämen derzeit für euch Erwachsene jeweils 368 € an Regelleistung für den Lebensunterhalt dazu !

Das wären dann derzeit 736 € und dazu käme dann min.die Regelleistung für ein Kind von 237 € ( 0 - 5 Jahre / 6 - 13 Jahre derzeit 291 € ) zusammen also min.973 € pro Monat.

Du siehst also das da etwas nicht stimmen kann,wenn du hier von 998 € für die Regelleistung sprichst.

Entweder hast du den Bescheid nicht richtig gelesen oder es liegt ein Fehler in der Berechnung vor.

Denn wenn dein Mann auch der Kindsvater ist bzw.wenn nicht,ihr aber länger als 1 Jahr zusammen wohnt,dann würdet ihr auf jeden Fall eine BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) bilden und euch stünde derzeit wie geschrieben jeweils 368 € Regelleistung zu.

Würdet ihr noch keine BG - bilden,dann stünde dir und deinem Mann jeweils die volle Regelleistung von derzeit 409 € zu,dass kann aber nicht sein,denn dann würde er in deinem Bescheid gar nicht auftauchen.

Demnach müsste der Sohn dann min.6 Jahre alt sein,dann stünde ihm aber eine Regelleistung von derzeit 291 € zu und wenn dazu die 2 x 368 € kommen liege ich bei 736 € + 291 € = 1027 € pro Monat.

Dann müsste euer Bedarf inkl.der 500 € KDU - bei 1527 € pro Monat liegen.

Wenn dein Mann ein Nettoeinkommen von monatlich 539 € hat,dann sollte er bei 220 € Freibetrag auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll ein Bruttoeinkommen von 700 € haben.

Die erste 100 € vom Bruttoeinkommen bilden den so genannten Grundfreibetrag,ab 100 € - 1000 € Brutto kommen 20 % und wegen eurem minderjährigen Kind von 1000 € - 1500 € Brutto 10 % an Freibetrag dazu.

Ohne minderjährigem Kind wären es nur 10 % von 1000 € - 1200 € Brutto.

Diese Freibeträge werden dann addiert,theoretisch vom Nettoeinkommen abgezogen und ergibt dann das anrechenbare Erwerbseinkommen,dazu kommen dann sonstige Einkommen wie z.B. das Kindergeld.

Das ergibt dann das gesamte anrechenbare Einkommen und wird auf euren gemeinsamen Bedarf angerechnet,ist dieser nicht gedeckt steht euch der Rest als Aufstockung vom Jobcenter zu oder dann vorrangig Wohngeld + Kinderzuschlag,wenn die Voraussetzungen erfüllt wären.

Bei 700 € Brutto wären das also 100 € Grundfreibetrag und von den übersteigenden 600 € wären 20 % Freibetrag 120 €,zusammen kämen wir dann auf deine 220 € Freibetrag.

Fallt ihr also aus dem Leistungsbezug raus,dann hat dein Mann seine 539 € Netto Erwerbseinkommen + 192 € Kindergeld = 731 € pro Monat und dazu käme dann der Teilbetrag für die 6 Monate der Anrechnung von ca. 1666 €.

Ihr hättet dann also für diese 6 Monate der Anrechnung fast 2400 € monatlich zur Verfügung.

Tin386 
Fragesteller
 15.10.2017, 13:13

Ach noch etwas wie läuft das dann mit der Krankenversicherung für meinen Sohn und mich?Müssen wir diese dann selber zahlen?

isomatte  16.10.2017, 08:09
@Tin386

Ist das denn nicht euer gemeinsames Kind ?

Dann kann dein Mann bei seiner Krankenkasse einen Antrag auf Familienversicherung stellen,er sollte ja in der gesetzlichen Krankenversicherung sein und keine private haben.

Sollte es nicht euer gemeinsames Kind sein oder doch eine private Krankenversicherung vorliegen,dann müsstest nur du bei deiner Krankenkasse einen Antrag auf freiwillige Zahlung stellen und dann könntest du einen Antrag auf Familienversicherung stellen,dann wäre das Kind über deine KV - versichert.

Dieser monatliche Beitrag von ca. 180 € käme dann zu eurem Bedarf von ca.1500 € dazu,der läge dann also bei ca. 1680 € monatlich und müsste dann dementsprechend bei der Anrechnung des einmaligen Einkommens berücksichtigt werden.

isomatte  20.10.2017, 04:35
@isomatte

Danke dir für deinen Stern !

Ja und Jain.

Das Geld dürfen sie natürlich behalten. Allerdings wird es auf genau 6 Monate verteilt als Einkommen angerechnet. Sofern danach noch Geld vorhanden ist, ist es als Vermögen zu bewerten. Besonderheiten gibt es bei einen überschuldeten Erbe, dann kann es nämlich im Einzelfall passieren, das der Insolvenzverwalter das Geld herausverlangt.

Ich schätze mal, den Vermögensfreibetrag darf dein Mann dann wohl ausnutzen. Je Lebensjahr 150 €. Maximal 10050 €.

Tin386 
Fragesteller
 14.10.2017, 22:47

Hi

Danke für deine Antwort.Leider wird ja das ganze nicht  als Vermögen sondern als einmaliges Einkommen gezählt soweit ich gelesen habe,da es ja nicht vorm Bezug vorhanden war.Ist total verwirrend das ganze und das in dieser traurigen Situation