Darf der Partner das Rentengeld seiner verstorbenen Partnerin abheben?

8 Antworten

Dann hat er ja scheinbar Kontovollmacht. Es kommt darauf an, was er mit dem Geld gemacht hat, wenn er es für die anstehende Bestattung verwendet, ist das OK.

Das Konto wird ja gesperrt, wenn die Bank Auskunft über den Todesfall hat.

Du solltest auf jeden Fall die Bank informieren und ihn auffordern, das Geld umgehend auf das Konto zurückzuzahlen. Weise ihn freundlich darauf hin, daß er sich damit strafbar gemacht hat, denn NACH dem Tod darf man nur mit gutem Grund Geld abheben, wenn man eine Vollmacht über den Tod hinaus hat.

Selbst, wenn es ein Testament zu seinen Gunsten geben würde, müsste er warten, bist dieses eröffnet wurde.

Selbst wenn er eine entsprechende Vollmacht (über den Tod hinaus) hätte: Was ich davon halte, schreibe ich lieber nicht.

Ich bezweifle, dass er das Recht dazu hatte, wenn kein Erbschein zu seinen Gunsten (oder eben eine Vollmacht über den Tod hinaus) vorliegt. Vermutlich war das Geldinstitut zu dem Zeitpunkt auch noch nicht über den Tod der Kontoinhaberin informiert worden, denn sonst hätte es mit Sicherheit das Konto erst einmal eingefroren. Da wäre hier die Frage zu klären, ob möglicherweise eine Straftat vorliegt.

Und wenns dicke kommt, fordert der Rententräger die zu viel gezahlte Rente zurück.

Die Rentenversicherung wird die Rente für die Zeit nach dem Todesmonat zurückfordern. Die Bank wird ihr dann sagen, dass der Lebensgefährte das Geld abgehoben hat, bzw. Verfügungsberechtigter gewesen ist und dann von diesem das Geld zurückfordern.

Hatte er einfach nur die EC Karte und PIN, dann wird er damit durch kommen, da man dann nicht weiß, wer das Geld tatsächlich empfangen hat (seine Daten war ja nirgends hinterlegt).

HAllo,

mit der Todmitteilung an die Bank wird das Konto erstmal gesperrt, auch für Kontomitinhaber.

Es muss dann der Erbschein vorgelegt werden.

Wenn der Freund darauf nicht bedacht ist, dann bekommt er nichts.

Beste Grüße

DIckie59