Lasermessung anfechten mit Rechtschutzversicherung?

11 Antworten

Beim Lasern kommt man mit einem Anwalt fast immer an einer Strafe vorbei, da dieser bei der Polizei eine Art "Prüfprotokoll" anfordern kann - dieses zu erstellen ist wohl in den meisten Fällen derart teuer für die Behörde das die Strafe meistens erlassen wird.

Ja, ich weiß du willst es nicht hören - aber wenn du (vermutlich Jahrgang '99) mit 102km/h (Tacho ~115) durch die Stadt fährst ist dir schon klar was du da tust?

Mit Eigengefährdung fange ich erst gar nicht an - aber stell' dir vor das dir ein Fußgänger vors Auto baselt.

Du hast einen Führerschein also weißt du auch wie man die Kraft berechnet die da auftritt - bei 102 km/h und einem Fahrzeuggewicht von 1500kg entspricht das einer Kraft von knapp 417kN - das entspricht 42,5 Tonnen.

Wenn du "Glück" hast ist er tot und du bekommst ein paar Jahre Urlaub hinter schwedischen Gardinen wegen Totschlags.

Wenn du Pech hast und er trägt eine schwere Behinderung davon zahlt erst deine Autoversicherung - aber eben nur bis zur Deckungsgrenze. Die liegt scheinbar recht hoch, wird aber im Laufe der Jahre aufgebraucht. Und dann zahlst du aus eigener Tasche - bis ans Lebensende dieses Menschen. Außerdem kann dich deine Versicherung in Regress nehmen, da du grob fahrlässig gehandelt hast.

Ich fahre selbst auch gerne mal schneller - aber ich fahre ganz sicher nicht mit 100 durch die Stadt. Und du wunderst dich allen Ernstes das du nicht gesehen hast dass sie dort lasern?

Tu' dir selbst einen großen Gefallen und werde dir bewußt was du da tust - bevor du das Leben Anderer und dein Eigenes für immer zerstörst!!!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Dommie1306  14.04.2020, 07:21
Beim Lasern kommt man mit einem Anwalt fast immer an einer Strafe vorbei,

Da will ich deiner Erfahrung überhaupt nicht widersprechen, kann natürlich sein.

ICH habe jetzt nach 12 Jahren Dienst in Bayern die Erfahrung gemacht: Genau 0(Null!) Geschwindigkeitsverstöße mit Laser wurden bei meinen Kollegen oder mir vor Gericht kassiert - war aber natürlich nicht immer ein Anwalt dabei...

Aber war selbst mit Anwalt nie spektakulär.

"Sind Sie sich sicher, dass mein Mandant gefahren ist?"

"Ja"

"Sind Sie an dem Gerät ausgebildet?"

"Ja"

"Haben Sie das Gerät getestet, bevor Sie es in Betreib genommen haben?"

"Ja"

"Ähm, ok... ähm..."

Aber wie gesagt, nur meine Erfahrung...

Und irgendwas mit Sie (Polizei) wäre mir 400m ca. gefolgt

Aber die Messung war nicht aus dem fahrenden Fahrzeug heraus? Da müssten ansonsten meines Wissens mehr Messtoleranz abgezogen werden. Z.B. bei "Messung durch Nachfahren mit ungeeichtem Tacho" 20%(!), mit geeichtem Tacho immer noch 10%.

Meine persönliche Erfahrung aus Bayern: Nach 12 Jahren wurde keine meiner Anzeigen wegen Geschwindigkeitsverstößen vor Gericht einkassiert...

Aber wenn du eine Rechtschutzversicherung hast, spricht eigentlich nichts dagegen, mit denen Mal Kontakt aufzunehmen, ob sie einen Einspruch finanzieren werden. Denn: Bei der RSV gibt es normalerweise immer die Klausel, dass sie bei vorsätzlichen rechtswidrigen Taten nichts übernehmen. Wenn die gefahrene Geschwindigkeit im Verhältnis zur erlaubten zu hoch ist, wird jedoch Vorsatz unterstellt. Ab welchem Missverhältnis das ist, weiß ich nicht, da bin ich kein Experte. Deswegen einfach mal nachfragenn.

WENN sie das übernehmen, spricht aus "technischer" Sicht (du wolltest es ja ohne Moral^^) eigentlich nichts gegen einen Einspruch.

Nur noch folgende Überlegung: Im vorliegenden Fall steht ja ein Fahrverbot zur Debatte. Wenn der Bescheid kommt und du keinen Widerspruch einlegst, ist dieser nach 14 Tagen rechtskräftig. Wenn es dein erstes Fahrverbot ist, hast du dann vier Monate Zeit, dieses anzutreten., also wäre der Beginn des einmonatigen Fahrverbotes grob zwischen Anfang Mai und Anfang August.

Wenn du Einspruch einlegst, Gerichtsverhandlung pipapo dauert das gern ein halbes Jahr. Wird das Urteil dann rechtskräftig, hast du von mir aus Januar-April Zeit dein Fahrverbot anzutreten. Je nach dem, wie deine aktuelle Lage ist, könnte das ein Entscheidungsgrund sein (ganz oft versucht meine "Kundschaft" das Fahrverbot bis zum August rauszuzögern, um dort dann den Jahresurlaub zu nehmen). Ggf. würde sich ein Monat Fahrverbot jetzt mit Corona mehr anbieten als in 9 Monaten... wie gesagt, deine Entscheidung, nur ein Denkanstoß :-)

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
schleudermaxe  14.04.2020, 08:48

Ich kenne Rathäuser, die bieten an eine höhere Geldbuße und die Karte bleibt beim Fahrer, sollte also auch geprüft werden.

Eigene Erlebnisse, eine "Streifenführer" hat mal gegen mich hochkannt verloren, er schummelte, was aus dem Foto zu ersehen war, trotz verkehrstechnischem Gutachten. Da ging es aber um rd. 40 EUR.

Die drei Beteiligten waren ganz schön gallig.

Dommie1306  14.04.2020, 11:16
@schleudermaxe
Ich kenne Rathäuser, die bieten an eine höhere Geldbuße und die Karte bleibt beim Fahrer,

Hab ich noch nie gehört, wenn das aber geht, wäre das für viele sicher sinnvoll. Danke für den Hinweis und die Ergänzung.

hat mal gegen mich hochkannt verloren, er schummelte

Dann gehört es ihm halt auch nicht anders. Verstehe nicht, wieso es (zum Glück nur wenige) Kollegen gibt, die sowas machen. Ich krieg ja nicht mehr Besoldung, wenn du zahlen musst aber auch nicht weniger, wenn du nicht zahlen musst. Also wieso nicht einfach bei der Wahrheit bleiben?

schleudermaxe  14.04.2020, 11:21
@Dommie1306

Deshalb habe ich auch widersprochen, was ich sonst nicht mache und bezahle, es war von Beginn an falsch aufgebaut von der Überwachung, eindeutig.

Hallo,

Eine seriöse und abschließende Vorhersage der Erfolgsaussichten für die Einlegung von Rechtsmitteln ist erst nach Akteneinsicht möglich.

Es gibt bei der Geschwindigkeitsmessung per Laserpistole diverse Fehlerquellen, auf die ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid gestützt werden kann.

Wenn Sie angeben, dass Sie sich sicher sind, dass die Messung nicht ordnungsgemäß vorgenommen wurde, so würde ich Ihnen empfehlen, gegen das festgesetzte Bußgeld vorzugehen. Ein Rechtsanwalt kann für Sie Akteneinsicht nehmen und die Rechtmäßigkeit des Bescheids überprüfen. Wenn Sie für solche Fälle rechtsschutzversichert sind, haben Sie diesbezüglich auch kein Kostenrisiko zu befürchten.

Das verstehe ich nun nicht. Dein Hirn sagt rasen an, und verweigert die Abgabe von der Fahrerlaubnis und die Bezahlung?

Ich fürchte, nun kommen zusätzlich bei so einer Rumzickerei auch noch die im weißen Kittel, und somit hilft auch keine RS-Versicherung.

Und keine ordentliche Messung bei rd. 120 auf dem Tacho in der Ortschaft ist auch nur unordentlich und somit strafbefreit?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Naja, kommt drauf an. Wenn du tatsächlich zu schnell warst und die sich nicht ganz dumm angestellt haben, dann wirst du um die Strafe nicht drum rum kommen. Sofern es erhebliche Zweifel gibt oder du gaaanz sicher sein willst, dann kannst du Akteneinsicht nehmen bzw. den Anwalt dies tun lassen. Der prüft dann ob das passt. Ein Gutachten wird aber die RSV vermmutlich nicht zahlen. Also klar, prüfen lassen kann man, aber ich glaube nicht, dass du da drum rum kommen wirst. Und die Kosten die notwendig wären um vielleicht da rauszukommen, halte ich zu hoch bei der Chance gegen Null...

Persönliche Einschätzung beruhend auf Erfahrung.