Lange aber oberflächliche Kratzer auf dem Parkett?
Hallo,
Ich stehe kurz vor der Wohnungübergabe. Leider habe ich jetzt festgestellt, dass auf dem Boden ein recht lange, aber schmale und oberflächliche Kratzer ist. Fällt das unter Abnutzung oder muss ich dafür Schadenersatz zahlen?
5 Antworten
Da würde ich auf Abnutzung gehen.
Wenn es wirklich nur oberflächlich ist und nicht das Holz „eingedrückt“, kann das auch einfach mit einer Pflegeversiegelung beseitigt werden.
Edit: Es dürfen durchaus Gebrauchsspuren am Parkett vorliegen, es muss nicht komplett neuwertig sein.
Nun, nach Rechtslage ist/sind das Gebrauchsspuren die mit der Miete abgegolten sind.
Hast du eine Versicherung! Meine Haftpflicht hat das bezahlt
Schadensersatz wahrscheinlich.
Wie würdest du einen "recht lange, aber schmale und oberflächliche Kratzer" in deinem Autolack bewerten, wenn du den Wagen zurück bekommst? Als übliche Abnutzung?
Versuch den mal auszupolieren. Andernfalls ist deine Privathaftpflicht oder deine Kaution dran :-)
Das Beispiel hinkt.
Nur scheinbar: Steinschläge und Spuren einer Bürstenwaschanlage sind bestimmungsgemäßem Gebrach und üblicher Abnutzung geschuldet, "recht lange, aber schmale und oberflächliche Kratzer" als Mangel kostenpflichtig zu beseitigen. Beim mitgemieteten Parketbodent ist es nicht anders:-O
Dazu kann ich nur sagen, dass die von dir beschriebenen Beispiel-Mängel am Fahrzeug allesamt unter normale Gebrauchsspuren fallen, die nicht zu beseitigen sind – diese Aussage bezieht sich auf verschiedene Autohändler in Bezug auf ein Leasingangebotw (Ford, Mini, Opel).
Das Beispiel hinkt. Auf deinem Autolack läufst du auch nicht rum. Allgemein dürfen durchaus Gebrauchsspuren vorhanden sein. Nun ist halt die Frage nach der tatsächlichen Ausprägung und der Dauer des Mietverhältnisses...