lästern strafbar?

10 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Je nachdem was du gesagt hast stellt, dass nach §186 eine Straftat da, aber dafür müsste sie dir beweißen, dass du unwahre Behauptungen verbreitet hast.. Keine Ahnung ob sie, dass kann.. Hast du wahre Behauptungen erzählt würde, dass wiederum keine Straftat darstellen, da du dich nur an konkrete Fakten gehalten hast.

verwirrtesding 
Fragesteller
 12.06.2011, 13:28

ja hab nich gelogen :D

verwirrtesding 
Fragesteller
 12.06.2011, 13:28

ja hab nich gelogen :D

Vincent5525  12.06.2011, 13:33
@verwirrtesding

Dann stellt, dass keine Straftat da sondern du hast ja nur die Wahrheit wiedergegeben. Dann würde ich ihr sagen " Mach mal ", weil dann wird die Anzeige aufgenommen und wenig später "fallen gelassen" .

verwirrtesding 
Fragesteller
 12.06.2011, 13:37
@Vincent5525

ok danke :D

Reiswaffel87  12.06.2011, 14:01

Sie müsste nur nachweisen, dass dieser entsprechende Satz so gefallen ist. Die Frage, ob es sich um Wahrheit oder falsche Behauptung handelt, müsste der/die Fragesteller/in klären. Mangels öffentlichem Interesse, was hier gefordert ist, kommt es aber nur in vergleichsweise wenigen Fällen zu einem Strafverfahren.

Klare Antwort: Jein.

Ob es sich um eine strafbare Handlung handelt hängt davon ab, was wie und wem erzählt wurde. In Frage kämen, abhängig vom Einzelfall, diese beiden Paragraphen:

§ 186 StGB - Üble Nachrede**

Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

§ 187 StGB - Verleumdung

Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.*

verwirrtesding 
Fragesteller
 12.06.2011, 13:31

ich ahb ja nichts behauptet stimmt alles :D ich kanns sogar beweißen

Reiswaffel87  12.06.2011, 13:43
@verwirrtesding

Wenn es sich um eine wahre Tatsache handelt, dann kommt auch keine der beidne oben genannten Taten in Betracht. Bliebe höchstens noch

§ 192 StGB - Beleidigung trotz Wahrheitsbeweises

Der Beweis der Wahrheit der behaupteten oder verbreiteten Tatsache schließt die Bestrafung nach § 185 nicht aus, wenn das Vorhandensein einer Beleidigung aus der Form der Behauptung oder Verbreitung oder aus den Umständen, unter welchen sie geschah, hervorgeht.

was hier aber auch nicht zuzutreffen scheint.

Dann nennst du sie noch Freundin?

Mach dir da mal keine Sorgen, die kommt nicht weit mit ihrer Anzeige.Es sei denn du hast zu heftig über sie gelästert,

Was haste denn gesagt ?

verwirrtesding 
Fragesteller
 12.06.2011, 13:29

die meinte überall die hätte körchen größe c und ichhab gesagt die hat b :D stimmt aber auch :D

verwirrtesding 
Fragesteller
 12.06.2011, 13:29

die meinte überall die hätte körchen größe c und ichhab gesagt die hat b :D stimmt aber auch :D

Amoebe  12.06.2011, 13:36
@verwirrtesding

Kinderkram., Die wird dich nicht anzeigen und wenn dann wird das Verfahren wegen Nichtigkeit eingestellt.

Also, mal keine Angst...

ach was das ist nicht strafbar...nur verleumdung ist strafbar... wenn du schaden angerichtet hast mit dem was du gesagt hast... aber nur einfach so lästern ist zwar scheiße (sorry) aber nicht verboten...

verwirrtesding 
Fragesteller
 12.06.2011, 13:27

wie schaden :D ich sag den namen mal hier nicht aber die meiten die hätte körbchen größe c und eigl aht die b :D und ich hab das rum erz und nun lachen die alle aus weil die gelogen aht

dasselbe ist bei mir gerade. Eine Freundin meinte sie könnte mich anzeigen, wirft mir vor ich habe sie als Eine sch.... mpe hingestellt und das ich ihre beziehung zerstören will. Die wahrheit ist, ich habe nicht gelästert. Ich habe meinem besten freund um Rat gefragt bei einem Problem, und er ist im moment auch in einer ähnlichen Situation. Deswegen war ich so: du weisst ja das mit Ihr hast du doch auch. Wie gehst du mit sowas denn um?" Tja paar tage danach beim gespräch kam das zum thema und sie ist ausgeflippt. :'D hab jedoch kein Plan wie ich den streit wieder schlichten soll. Kann mir jemand helfen?